Inhalt: Führerscheininformationen
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen (Teil A, B, C und D)
gültig bis 30. April 2012 / gültig ab 01. Mai 2012 (Stand: 26. April 2012)
Bekanntmachung einer Übergangsregelung zur Umstellung des Prüfungsverfahrens zum Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen
Bekanntmachung der Verteilung der Fragen des Fragen- und Antworten-Kataloges für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen auf die einzelnen Fragebogen
Sportbootführerscheinverordnung-See
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See
gültig bis 30. April 2012 / gültig ab 01. Mai 2012 (Stand: 26. April 2012)
Bekanntmachung einer Übergangsregelung zur Umstellung des Prüfungsverfahrens zum Erwerb des Sportbootführerscheins See
Bekanntmachung der Verteilung der Fragen des Fragen- und Antworten-Kataloges für den amtlichen Sportbootführerschein-See auf die einzelnen Fragebogen
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS wurde durch Artikel 2 der 7. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I Seite 4016) zum 01. Oktober 1999 eingeführt.
Es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste).
Der Erwerb des SKS ist in der Sportseeschifferscheinverordnung geregelt. Bis zum 01. Oktober 1999 erworbene BR-Scheine können in einen SKS umgetauscht werden, müssen aber nicht. Die Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten für den SKS sind in den "Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 der Sportseeschifferscheinverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. (Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein)" vom 03. August 1999 aufgeführt.
Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportküstenschifferschein
Stand: 01. Juli 2006 / Gültig ab 01. Januar 2007
Weitergeltung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Sportbooten
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt eine Liste der führerscheinfreien Sportbootmotoren, in der diejenigen Motoren aufgeführt sind, von denen der Hersteller, Vertreiber oder Importeur für eine bestimmte Bauserie einen Leistungsnachweis in Form eines Gutachtens einer anerkannten Prüfinstitution (z. B. TÜV, TU oder FH) oder eine Bescheinigung vorgelegt hat, aus der hervorgeht, dass der Grenzwert von 3,68 kW nicht überschritten wird.
