Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Gültigkeit und Umtausch von bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Qualifikationen

Grundsätzlich gelten alle bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Schifferdienstbücher und die darin eingetragenen Qualifikationen bis maximal zum 17. Januar 2032 weiter, ohne dass sie umgetauscht werden müssen.

Wer die Qualifikation nach dem 17. Januar 2032 weiter nutzen möchte, wer sich ab dem 18. Januar 2022 eine höhere Besatzungsqualifikation eintragen lassen möchte oder wessen Tauglichkeitsbescheinigung ab dem 18. Januar 2022 fällig wird, mus sein altes Schifferdienstbuch bei einem beliebigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in ein neues Schifferdienstbuch umtauschen lassen.

Für diesen Umtausch müssen Sie im WSA Ihr bisheriges Schifferdienstbuch vorlegen und Ihre Identität nachweisen. Wenn nach dem bisherigen Recht Ihre Tauglichkeitsuntersuchung fällig ist, dann müssen Sie zudem ein Tauglichkeitszeugnis, das den Vorgaben der BinSchPersV entspricht, im Original mitbringen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei einem deutschen WSA nur ZKR-Schifferdienstbücher oder von einem deutschen WSA ausgestellte Schifferdienstbücher umgetauscht werden können (§ 123 Absatz 7 BinSchPersV)! Wenn Sie also kein ZKR-Schifferdienstbuch haben und Ihr Schifferdienstbuch nicht in Deutschland ausgestellt worden ist, dann müssen Sie den Umtausch im Ausstellungsstaat vornehmen.

Please note that German Waterways and Shipping Offices (WSA) can only exchange CCNR service record books or service record books that were issued by a German authority (Section 123 (7) BinSchPersV). If you are holder of a Non-CCNR service record book that was not issued in Germany, you habe to exchange this book in the issuing country.

Stand: 22. September 2022