Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Maschinenpersonal

Um die Qualifikation des sogenannten Maschinenkundigen erwerben zu können, müssen Sie die in § 34 BinSchPersV genannten Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt insbesondere, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen. Diese können gemäß § 34 Absatz 3 BinSchPersV unter anderem durch einen Teilnahmenachweis an einem Lehrgang für Maschinenkundige in der Binnenschifffahrt nachgewiesen werden.

Zugelassene Lehrgänge für Maschinenkundige (§ 54 BinSchPersV)

KennzifferName des AnbietersAnschriftZugelassen seitBefristet bis
01Akademie Barth
Kompetenzteam Binnenschifffahrt
Hafennummer 3616
Vinckeweg 15
47119 Duisburg
31. März 202231. März 2027
02Schifffahrtsschule SüßenbachElbweg 1a
39218 Schönebeck/Elbe
14. April 202214. April 2027
03ABW GmbHAn der MTS 7
16278 Angermünde
25. Juni 202425. Juni 2029

Stand: 26. Juni 2024