Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Maschinenpersonal

Um die Qualifikation des sogenannten Maschinenkundigen erwerben zu können, müssen Sie die in § 34 BinSchPersV genannten Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt insbesondere, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen. Diese können gemäß § 34 Absatz 3 BinSchPersV unter anderem durch einen Teilnahmenachweis an einem Lehrgang für Maschinenkundige in der Binnenschifffahrt nachgewiesen werden.

Eine Liste der in Deutschland zugelassenen Lehrgänge (PDF, intern) haben wir für Sie zusammengestellt.

Stand: 31. Mai 2023