Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Verwaltungsprüfung zum Matrosen

Nach der BinSchPersV ist künftig für die Erteilung einer Qualifikation als Matrose (oder höher) - neben der Voraussetzung eines Mindestalters und bestimmter Fahrzeiten - das Bestehen einer sogenannten behördlichen Befähigungsprüfung für die Betriebsebene (kurz "Verwaltungsprüfung zum Matrosen") erforderlich.

Eine Ausnahme gilt für die gelernten Binnenschiffer:
Diejenigen, die die Berufsausbildung zum Binnenschiffer erfolgreich abgeschlossen haben, müssen die Prüfung nicht ablegen (vgl. §§ 31 bis 33 BinSchPersV).

Die Verwaltungsprüfung zum Matrosen wird von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg oder der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg für den Bund durchgeführt, wobei der Prüfling die IHK selbst auswählen kann (vgl. § 59 BinSchPersV).

Detaillierte Informationen über Inhalte, die Durchführung und insbesondere die Anmeldung zur Prüfung veröffentlichen die Industrie- und Handelskammern Duisburg (Externer Link) und Magdeburg (Externer LInk).

Stand: 02. Februar 2023