Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar vom 12. Oktober 2004 (VkBl. Seite 572) außer Kraft.

Stand: 01. Dezember 2021