Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Besondere Bestimmungen

Artikel 3 Verbot der Einbringung und Einleitung

Artikel 4 Annahmestellen

Artikel 5 Grundsatz der Finanzierung

Artikel 6 Finanzierung der Annahme und Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle

Artikel 7 Finanzierung der Annahme und Entsorgung von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen

Artikel 8 Finanzierung der Restentladung, des Waschens sowie der Annahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Ladungsbereich

Artikel 9 Innerstaatliche Institution

Artikel 10 Internationaler Finanzausgleich - Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle

Stand: 19. Dezember 2003