Besondere Bestimmungen
Artikel 3 Verbot der Einbringung und Einleitung
Artikel 4 Annahmestellen
Artikel 5 Grundsatz der Finanzierung
Artikel 6 Finanzierung der Annahme und Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle
Artikel 7 Finanzierung der Annahme und Entsorgung von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
Artikel 8 Finanzierung der Restentladung, des Waschens sowie der Annahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Ladungsbereich
Artikel 9 Innerstaatliche Institution
Artikel 10 Internationaler Finanzausgleich - Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
Stand: 19. Dezember 2003