Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten

Artikel 11 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Artikel 12 Verpflichtungen und Rechte des Schiffsführers

Artikel 13 Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters und des Ladungsempfängers sowie der Betreiber von Umschlagsanlagen und Annahmestellen

Stand: 19. Dezember 2003