Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 6 - Gebühren für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Befähigungen in der Sportschifffahrt

  1. Zuständige Stellen

    Die Gebühren und Auslagen des Tabellenabschnitts 1 werden von den nach der Sportbootführerscheinverordnung beliehenen Verbänden Deutscher Motoryachtverband e. V. und Deutscher Segler Verband e. V. festgesetzt und eingezogen. Die Gebühren und Auslagen nach Tabellenabschnitt 2 werden von der Zentralen Verwaltungsstelle, die durch die Sportschifferscheinverordnung eingerichtet worden ist, nach Maßgabe der entsprechenden Durchführungsrichtlinien erhoben und eingezogen.

  2. Auslagen und weitergehende Regelungen

    1. Für Prüfungen an der MIttelmeer- und Atlantikküste außerhalb Deutschlands werden zusätzlich Reisekosten als Auslage je Bewerber erhoben.

    2. Sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes behördliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten, können die diesbezüglichen Mehraufwendungen in der tatsächlich entstandenen Höhe, jedoch lediglich bis maximal 9 Euro für die theoretische und bis maximal 10 Euro für die praktische Prüfung als Auslagen erhoben werden.

    3. Sollte ein Befähigungsnachweis nicht zugestellt werden können und ein erneuter Zustellungsversuch notwendig werden, wird für die erneute Zustellung ein Zuschlag in Höhe von 15 Euro als Auslage erhoben.

    4. Für eine Auslandszustellung der Befähigungsnachweise nach dem Tabellenabschnitt 1 durch die beliehenen Verbände wird ein Zuschlag in Höhe von 7 Euro als Auslage erhoben. Für Auslandszustellungen nach dem Tabellenabschnitt 2 und Tabellenabschnitt 1 Nummer 14 wird ein Zuschlag in Höhe von 1,60 Euro als Auslage erhoben.

  3. Die Gebühr zur Zulassung zur Prüfung wird erneut erhoben, wenn der Bewerber den Prüfungsausschuss wechselt.

Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit

1. der Ausstellung von Sportbootführerscheinen

2. der Ausstellung von Sportküstenschifferscheinen (SKS), Sportseeschifferscheinen (SSS-Sportseeschifferschein) und Sporthochseeschifferscheinen (SHS), Short Range Certificates (SRC), Long Range Certificates (LRC) und Befähigung Maschinist/Schiffer

Stand: 30. September 2022