Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 9 - Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen

§ 40 Duldungspflicht

§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen

§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen

§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege

Stand: 17. Dezember 2006