Abschnitt 9 - Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
§ 40 Duldungspflicht
§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Stand: 17. Dezember 2006