Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 2 - Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

Stand: 01. Juli 1993