Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Sonstige Vorschriften

Artikel 27 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen

Artikel 28 Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen

Artikel 29 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen

Artikel 30 Befreiung für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Stand: 11. Dezember 2002