Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 8a Verweisungen

Soweit in anderen Vorschriften auf die "Seestraßenordnung" verwiesen wird, treten an deren Stelle die "Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See".

Stand: 05. Dezember 2003