Teil 3 - Schlussvorschriften
§ 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
§ 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
§ 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
§ 41 Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 42 Ordnungswidrigkeiten
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 18. Januar 2017