Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil 3 - Schlussvorschriften

§ 38 Gültigkeit anderer Vorschriften

§ 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst

§ 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“

§ 41 Ausnahmen in besonderen Fällen

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 18. Januar 2017