Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord

Die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord erlassenen Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.

§ 2 Absatz 1 Nummer 1 Fahrwasser
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 1)

§ 2 Absatz 1 Nummer 3 Reeden
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 1)

§ 2 Absatz 1 Nummer 9 Außergewöhnliche Schub- und Schleppverbände
(WSD Nordwest Nummer 1)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 2)

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 Außergewöhnlich große Fahrzeuge
(WSD Nordwest Nummer 2)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 3)

§ 2 Absatz 1 Nummer 13a und b Wegerechtschiffe
(WSD Nordwest Nummer 3)
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 4)

§ 2 Absatz 1 Nummer 18a Verkehrsgruppen auf dem Nord-Ostsee-Kanal
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 5)

Stand: 01. Februar 2014