Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

Die Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr

§ 4 Verantwortlichkeit

§ 5 Schifffahrtszeichen

§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Stand: 01. November 1998