§ 3 Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Stand: 04. Juni 2016
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Aufsichtsbehörde für die Seelotsreviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Stand: 04. Juni 2016
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