Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 2 Lotsenbrüderschaften, Seelotsreviere, Lotsbezirke

(1) Der Lotsdienst auf allen Fahrtstrecken zwischen Hamburg und der Lotsenversetzposition im Ansteuerungsbereich der Elbe (Seelotsrevier Elbe), obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Elbe zusammengeschlossenen Seelotsen.

(2) Das Seelotsrevier Elbe ist in zwei Lotsbezirke gegliedert.

  1. Der Lotsbezirk 1 (Hamburg) umfasst

    1. alle Fahrtstrecken zwischen Hamburg und Brunsbüttel,

    2. die Fahrtstrecke von den Schleusen Brunsbüttel bis zur äußeren Grenze der Zufahrt in Richtung Hamburg.

  2. Der Lotsbezirk 2 (Brunsbüttel) umfasst

    1. alle Fahrtstrecken zwischen Brunsbüttel und der Außenposition der Lotsenschiffe bei Tonne "Elbe",

    2. einkommend die Fahrtstrecken zwischen der Lotsenversetzposition 2 Seemeilen westnordwestlich der Tonne "E 3" und der Außenposition der Lotsenschiffe bei Tonne "Elbe",

    3. die Fahrtstrecken von den Schleusen Brunsbüttel bis zur äußeren Grenze der Zufahrt in Richtung See.

Der Betrieb des Lotsbezirks 1 obliegt der Lotsenstation Hamburg. Der Betrieb des Lotsbezirks 2 obliegt der Lotsenstation Brunsbüttel.

Stand: 08. Mai 2003