Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 4 Lotsversetzposition, Lotsenwechsel

(1) Lotsenversetzpositionen sind die Positionen

  1. auf der NO- oder NW-Reede vor Brunsbüttel für den Nord-Ostsee-Kanal in Ostrichtung befahrende Schiffe; die Schiffe können bereits in dem Elbegebiet besetzt werden, das im Osten durch die Ostgrenze der Nord-Ost-Reede von Brunsbüttel und deren südliche Verlängerung, im Westen durch den über die Tonne "Neufeld-Reede 12" verlaufenden Längengrad und im Süden durch das Südufer der Elbe begrenzt wird; ist das Versetzen von Seelotsen durch Sturm, Eisgang oder ähnliche Hinderungsgründe nicht möglich, erfolgt die Beratung durch Seelotsen von der Verkehrszentrale Brunsbüttel aus;

  2. an der äußeren Grenze der Zufahrt in Kiel-Holtenau für den Nord-Ostsee-Kanal in Westrichtung verkehrende Schiffe;

  3. bei der Lotsenstation auf dem Leuchtturm "Kiel" für die die Kieler Förde befahrenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen beim Leuchtturm "Kiel" nicht möglich, wird auch südlich des Leuchtturms "Kiel" versetzt oder ausgeholt;

  4. bei der Position 54° 49,4´ Nord, 009° 44,7´ Ost für die die Flensburger Förde befahrenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen im Bereich dieser Position nicht möglich, wird querab vom Hafen „Langballigau“ versetzt und ausgeholt;

  5. bei der Tonne „Trave“ vor Lübeck-Travemünde für die die Trave anlaufenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen bei der Tonne „Trave“ vor Lübeck-Travemünde nicht möglich, fährt das Lotsenversetzschiff vor dem einlaufenden Schiff her, das im Kielwasser zu folgen hat; wird das Entgegenfahren des Lotsenversetzschiffes durch Sturm, Eisgang oder ähnliche Hinderungsgründe unmöglich, dürfen lotsenannahmepflichtige Schiffe nur mit Zustimmung der Verkehrszentrale ohne Seelotsen einlaufen; bei auslaufenden Schiffen kann der Seelotse nach vorheriger Ab­stimmung mit der Verkehrszentrale das Schiff vor Erreichen der seewärtigen Versetzposition verlassen und die Beratung vom mitlaufenden Lotsenversetzschiff fortsetzen.

(2) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I und dem Lotsbezirk Nord-Ostsee-­Kanal II erfolgt bei der Lotsenwechselstation Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal.

Stand: 08. Mai 2003