§ 4 Lotsversetzposition, Lotsenwechsel
(1) Lotsenversetzpositionen sind die Positionen
- auf der NO- oder NW-Reede vor Brunsbüttel für den Nord-Ostsee-Kanal in Ostrichtung befahrende Schiffe; die Schiffe können bereits in dem Elbegebiet besetzt werden, das im Osten durch die Ostgrenze der Nord-Ost-Reede von Brunsbüttel und deren südliche Verlängerung, im Westen durch den über die Tonne "Neufeld-Reede 12" verlaufenden Längengrad und im Süden durch das Südufer der Elbe begrenzt wird; ist das Versetzen von Seelotsen durch Sturm, Eisgang oder ähnliche Hinderungsgründe nicht möglich, erfolgt die Beratung durch Seelotsen von der Verkehrszentrale Brunsbüttel aus;
- an der äußeren Grenze der Zufahrt in Kiel-Holtenau für den Nord-Ostsee-Kanal in Westrichtung verkehrende Schiffe;
- bei der Lotsenstation auf dem Leuchtturm "Kiel" für die die Kieler Förde befahrenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen beim Leuchtturm "Kiel" nicht möglich, wird auch südlich des Leuchtturms "Kiel" versetzt oder ausgeholt;
- bei der Position 54° 49,4´ Nord, 009° 44,7´ Ost für die die Flensburger Förde befahrenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen im Bereich dieser Position nicht möglich, wird querab vom Hafen „Langballigau“ versetzt und ausgeholt;
- bei der Tonne „Trave“ vor Lübeck-Travemünde für die die Trave anlaufenden Schiffe; ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen bei der Tonne „Trave“ vor Lübeck-Travemünde nicht möglich, fährt das Lotsenversetzschiff vor dem einlaufenden Schiff her, das im Kielwasser zu folgen hat; wird das Entgegenfahren des Lotsenversetzschiffes durch Sturm, Eisgang oder ähnliche Hinderungsgründe unmöglich, dürfen lotsenannahmepflichtige Schiffe nur mit Zustimmung der Verkehrszentrale ohne Seelotsen einlaufen; bei auslaufenden Schiffen kann der Seelotse nach vorheriger Abstimmung mit der Verkehrszentrale das Schiff vor Erreichen der seewärtigen Versetzposition verlassen und die Beratung vom mitlaufenden Lotsenversetzschiff fortsetzen.
(2) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal I und dem Lotsbezirk Nord-Ostsee-Kanal II erfolgt bei der Lotsenwechselstation Rüsterbergen im Nord-Ostsee-Kanal.
Stand: 08. Mai 2003