Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel

(1) Lotsenstationen sind eingerichtet

  1. auf dem Seelotsrevier Weser I in Bremen und Bremerhaven,

  2. auf dem Seelotsrevier Weser II/Jade in Bremerhaven, in Wilhelmshaven und auf der Position des Lotsenschiffes im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2".

(2) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Weser I und dem Lotsbezirk 1 des Seelotsreviers Weser II/Jade erfolgt bei Bremerhaven im Bereich der Geestemündung.

Stand: 01. März 2003