Nord-Ostsee-Kanal
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist die meist befahrene künstliche Seeschifffahrtsstraße der Welt. Er verbindet die Nordsee mit der Ostsee.
Der Nord-Ostsee-Kanal heißt in der internationalen Schifffahrt "KIEL-CANAL". Der KIEL-CANAL erspart den Umweg um Skagen; im Mittel eine Wegverkürzung von 250 Seemeilen. Waren für seinen Bau noch seestrategische Gründe maßgebend, so steht der KIEL-CANAL heute ausschließlich im Dienst des Warenaustausches der Länder des Ostseeraumes mit der übrigen Welt.
Alle Wasserfahrzeuge die den Nord-Ostsee-Kanal befahren müssen nach der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) (Interner Link) die Befahrungsabgaben bezahlen.
Sportfahrzeuge (nicht gewerblich betriebene Fahrzeuge, die ausschließlich Sport- und Freizeitzwecken dienen) dürfen den Nord-Ostsee-Kanal und dessen Zufahrten zur Durchfahrt und ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. Dies gilt nicht für das Aufsuchen der zugelassenen Liegestellen im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau und im Binnenhafen Brunsbüttel sowie das beim Schleusenmeister angemeldete Ausschleusen zur Elbe. Weitere wichtige Informationen für Sportbootfahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal (Externer Link) stellt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Ausrüstungspflicht mit AIS-Geräten
Fahrzeuge, die den NOK befahren, müssen mit AIS-Geräten ausgerüstet sein und während der Fahrt dynamische und statische Daten abgeben. Die Angaben werden zur sicheren und effizienten Verkehrslenkung genutzt. Kleinere Sportboote sind von der Ausrüstungspflicht befreit. Im Einzelfall ist ein transportables AIS-Gerät - solange Vorrat reicht - gegen Entleihungsgebühr in der Schleuse erhältlich. Unbedingt sind die Hinweise zum Aufstellen zu beachten. Das automatische Schiffsidentifizierungssystem (AIS) stellt für die Maritime Verkehrssicherung eine bedeutende Grundlage dar. Dieses System wurde 2004 weltweit und verbindlich für alle Seeschiffe ab 300 BRZ eingeführt. Die Basis der Positionserfassung an Bord ist das Satellitenortungsverfahren GPS (Global Positioning System). Mit den gesammelten und aufbereiteten Daten planen die Nautiker in der Verkehrszentrale das Ein- und Ausschleusen der Schiffe in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau. Zwischen den Schleusen wird der Verkehrsablauf im Nord-Ostsee-Kanal von der Verkehrszentrale so gelenkt, dass es zu keinen gefährlichen Begegnungen oder unnötigen Wartezeiten kommt.
Seelotsen und Kanalsteurer
Während der Passage des Nord-Ostsee-Kanals bedienen sowohl Seelotsen (Interner Link) als auch speziell ausgebildete ehemalige Kapitäne und Nautische Offiziere das Ruder, die als Kanalsteurer (Interner Link) bezeichnet werden. So wird eine sichere Kanaldurchfahrt gewährleistet. Schiffsführer bleibt der Kapitän. Kanallotse und Steurer ergänzen sich durch ihre besonderen Revierkenntnisse und Aufgaben und gewährleisten so als Team eine sichere Kanalpassage.
Schleusenverfügbarkeit Nord-Ostsee-Kanal
Die Schleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau am Nord-Ostsee-Kanal sind durchgehend in Betrieb. Verfügbarkeiten der Schleusen am NOK (Externer Link) zeigen der Schifffahrt die aktuellen Wartezeiten sowie den Betriebsstatus an. Soweit nicht gesondert kommuniziert, betreffen die Wartezeiten lediglich Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 125 Meter, 20 Meter Breite und/oder einem Tiefgang von mehr als 6,50 Meter.
Einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für alle Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände unabhängig von Verkehrsgruppe und Tiefgang seit dem 01. Juli 2023 12 km/h (6,5 kn). Weitere Informationen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Nord-Ostsee-Kanal (Externer Link) stellt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Stand: 09. August 2024