Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Gebotszeichen

Die angegebenen Gebotszeichen beziehen sich auf die Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Abweichungen sind jeweils in roter Schrift gekennzeichnet.

B.1
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen

Gebotszeichen B.1 - Gebot, in die durch den Pfeil angezeigte Richtung zu fahren

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B.2

  1. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

    Gebotszeichen B.2a - Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeuges liegt

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  2. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

    Gebotszeichen B.2b - Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt

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B.3

  1. Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

    Gebotszeichen B.3a - Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeuges liegt

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  2. Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

    Gebotszeichen B.3b - Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt

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B.4

  1. Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren

    Gebotszeichen B.4a - Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren

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  2. Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren

    Gebotszeichen B.4b - Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren

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B.5
Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten

Gebotszeichen B.5 - Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten

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B.6
Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten

Gebotszeichen B.6 - Gebot, die angegebene Geschwindigkeit (in km/h) nicht zu überschreiten

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B.7
Gebot, Schallzeichen zu geben

Gebotszeichen B.7 - Gebot, Schallzeichen zu geben

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B.8
Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Gebotszeichen B.8 - Gebot, besondere Vorsicht walten lassen

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B.9

  1. Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

    Gebotszeichen B.9a - Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

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  2. Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

    Gebotszeichen B.9b - Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

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B.11

  1. Gebot, Sprechfunk zu benutzen

    Gebotszeichen B.11a - Gebot, Sprechfunk zu benutzen

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  2. Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen

    Beispiel: Kanal 11

    Gebotszeichen B.11b - Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen

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B.12
Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen

Gebotszeichen B.12 - Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen

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Stand: 21. November 2022