Schifffahrtszeichen zur Kennzeichnung der Wasserstraßen
Die zum Download angebotenen Schifffahrtszeichen sind Bestandteile der Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und der Schifffahrtsverordnungen für die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau*). Die Bilder dürfen unter Beachtung der Haftungs- und Nutzungsbedingungen von ELWIS nachgenutzt werden.
Die Schifffahrtszeichen sind aufgeteilt in
A - Verbotszeichen (Interner Link)
B - Gebotszeichen (Interner Link)
C - Zeichen für Einschränkungen (Interner Link)
D - Empfehlende Zeichen (Interner Link)
E - Hinweiszeichen (Interner Link)
*) Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung wurde mit Wirkung vom 31. August 2024 aufgehoben. Die ab dem 01. September geltenden Regelungen für die Schifffahrt auf der Donau wurden in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) übernommen. Die vor dem 01. September 2024 in den Anlagen der DonauSchPV enthaltenen Lichter und Signalleuchten dürfen bis zu deren Ersatz weiterverwendet werden.
Stand: 02. September 2024