Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Schifffahrtszeichen zur Kennzeichnung der Wasserstraßen

Die zum Download angebotenen Schifffahrtszeichen sind Bestandteile der Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und der Schifffahrtsverordnungen für die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau*). Die Bilder dürfen unter Beachtung der Haftungs- und Nutzungsbedingungen von ELWIS nachgenutzt werden.

Die Schifffahrtszeichen sind aufgeteilt in

A - Verbotszeichen (Interner Link)

B - Gebotszeichen (Interner Link)

C - Zeichen für Einschränkungen (Interner Link)

D - Empfehlende Zeichen (Interner Link)

E - Hinweiszeichen (Interner Link)

*) Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung wurde mit Wirkung vom 31. August 2024 aufgehoben. Die ab dem 01. September geltenden Regelungen für die Schifffahrt auf der Donau wurden in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) übernommen. Die vor dem 01. September 2024 in den Anlagen der DonauSchPV enthaltenen Lichter und Signalleuchten dürfen bis zu deren Ersatz weiterverwendet werden.

Stand: 02. September 2024