Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Zeichen für Einschränkungen

Die angegebenen Zeichen für Einschränkungen beziehen sich auf die Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Abweichungen sind jeweils in roter Schrift gekennzeichnet.

C.1
Die Fahrwassertiefe ist begrenzt.

Einschränkungszeichen C.1 - Die Fahrwassertiefe ist begrenzt

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C.2
Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt.

Einschränkungszeichen C.2 - Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt

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C.3
Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt.

Einschränkungszeichen C.3 - Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt

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C.4
Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben.

Einschränkungszeichen C.4 - Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben

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C.5
Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.

Einschränkungszeichen C.5 - Das Fahrwasser ist am rechten Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.

Einschränkungszeichen C.5 - Das Fahrwasser ist am linken Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.

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Stand: 21. November 2022