Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Nachweis über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nach der Richtlinie des BMVI vom 24. Juni 2021 für die Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren (Nummer 3.2.5 der Förderrichtlinie) oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Nummer 3.2.6 der Förderrichtlinie)

Datum 02.05.2022

Nachweis über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nach der Richtlinie des BMVI vom 24. Juni 2021 für die Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren (Nummer 3.2.5 der Förderrichtlinie) oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, PDF-Dokument (intern)