Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 19 Begutachtung nach Bauausführung

Das in § 15 Absatz 2 bis 4 in Bezug genommene Konformitätsbewertungsverfahren ist nach Maßgabe des Anhangs V der Richtlinie 2013/53/EU durchzuführen.

Stand: 05. Dezember 2016