Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 4 - Marktüberwachung

§ 22 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 23 Vorläufige Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 24 Formale Nichtkonformität

Stand: 05. Dezember 2016