Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlagen

Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor.

Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet.

Anlage 1 (PDF, intern)
Bootszeugnis

Anlage 2 (PDF, intern)
Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2

Anlage 3 (PDF, intern)
Abnahmeprotokoll und Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß § 5 Absatz 2

Anlage 4 (PDF, intern)
Charterbescheinigung und Einweisung

Anlage 5 (PDF, intern)
Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen

Anlage 6
Anforderungen an Fahrzeuge, die mit Charterbescheinigung geführt werden dürfen

Stand: 30. April 2009