Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)

1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen
(erteilt bis 30. Juni 1993)
Bundesamt für Zivilschutz
2Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen
(erteilt ab 01. Juli 1993)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
3Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen"
(erteilt bis 31. März 1978)
Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS)
Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
4Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der LänderBundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS)
Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
5Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der LänderBundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS)
Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
6Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der LänderBundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS)
Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
7Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"Bundesministerium der Verteidigung
8Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"Bundesministerium der Verteidigung
9Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"Bundesministerium der Verteidigung
10Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung
(erteilt bis 30. September 2011)
Bundesministerium der Verteidigung
11Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung
(erteilt ab 01. Oktober 2011)
Bundesministerium der Verteidigung
12Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des BundesGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
13Matrosen/Bootsmannsbrief der BinnenschifffahrtIndustrie- und Handelskammern
14Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der SeeschifffahrtsstraßenOberfinanzdirektionen

Baden-Württemberg

Landesflagge Baden-Württemberg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
15Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-WürttembergWasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
16Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-WürttembergWasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
17BootsführerzeugnisWasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
18Feuerwehr Motorbootführerschein-BinnenLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
19Feuerwehrmotorboot-Führerschein für BinnenfahrtStadt Mannheim
Der Oberbürgermeister

Freistaat Bayern

Staatsflagge Freistaat Bayern

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
20Befähigungszeugnis zum Führen eines FahrgastschiffesBayerisches Staatsministerium der Finanzen
21Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in BayernWasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern
22Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in BayernWasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern
23Bodenseeschifferpatent Kategorie A und DWasserschutzpolizeizentralstelle Bayern
24Schiffsführerpatent der bayerischen WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizeizentralstelle Bayern
25Feuerwehr Motorboot-Führerschein für BinnenfahrtBayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg

Brandenburg

Flagge Brandenburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
26Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der WasserschutzpolizeiPolizeipräsident Berlin
27Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung (TEA) der PolizeiPolizeipräsident Berlin
28Berechtigungsschein zum Führen von DienstfahrzeugenBerliner Feuerwehr
29Motorboot-Führerschein für BinnenfahrtLandesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
30Polizei Bootsführerschein
(erteilt bis 30. Juni 2002)
Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg
31Polizei Bootsführerschein
(erteilt bis 01. November 2011)
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam
32Polizeibootsführerschein
(erteilt seit 02. November 2011)
Polizeipräsident Land Brandenburg
33Bootsführerschein der Feuerwehr für BinnenfahrtStadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz

Freie und Hansestadt Bremen

Flagge Freie Hansestadt Bremen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
34Berechtigungsschein zum Führen von PolizeibootenWasserschutzpolizei des Landes Bremen
35BerechtigungsscheinFeuerwehr Bremerhaven

Freie und Hansestadt Hamburg

Landesflagge Freie und Hansestadt Hamburg

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
36Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang
(erteilt bis 31. Dezember 1991)
Wasserschutzpolizeischule Hamburg
37Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen
(erteilt ab 01. Januar 1992)
Wasserschutzpolizeischule Hamburg
38Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere TideelbeWasserschutzpolizei Hamburg
39Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und DienstbootenLandespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg

Hessen

Flagge Hessen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
40Motorbootführerschein (Interner Link)Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
- Branddirektion -
41Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen FeuerwehrBürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor
42Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten
(erteilt bis 01. Juni 1977)
Hessisches Wasserschutzpolizeiamt
43Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis
(erteilt bis 01. Juni 1997)
Hessisches Wasserschutzpolizeiamt
44Berechtigung zum Führen von HilfsstreifenbootenHessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
- Wasserschutzpolizeiabteilung -
45Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten
(erteilt seit 01. Februar 2017)
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
- Wasserschutzpolizeiabteilung -
46Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen
(erteilt seit 01. Mai 2017)
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
- Wasserschutzpolizeiabteilung -
47Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link)Hessische Landesfeuerwehrschule
48Feuerwehrmotorboot-Führerschein für BinnenschifffahrtDer Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden
- Feuerwehr -

Niedersachsen

Flagge Niedersachsen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
49Befähigungszeugnis für StreckenbooteLeiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen
50Befähigungszeugnis für StreifenbooteLeiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen
51Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines DienstbootesOberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover
- Fachbereich Feuerwehr -
52Amtlicher BerechtigungsscheinStadt Minden
- Feuerwehr -

Nordrhein-Westfalen

Flagge Nordrhein-Westfalen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
53Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der FeuerwehrStadt Bochum
- Der Oberbürgermeister -
54Dienstberechtigungsschein für FeuerwehrbooteBundesstadt Bonn
Amt für Feuer- und Katastrophenschutz
55Polizei-BootssteuerscheinDer Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen
56Polizei BootsführerscheinDer Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen
57Polizei BootführerscheinPolizeipräsidium Duisburg
Direktion Wasserschutzpolizei
58Feuerwehr BootführerscheinPolizeipräsidium Duisburg
Direktion Wasserschutzpolizei
59Feuerwehr BootsführerscheinFeuerwehr der Stadt Duisburg
- Leiter der Feuerwehr -
60Feuerwehr-BootsführerscheinFeuerwehr der Stadt Essen
- Direktor der Berufsfeuewehr -
61Amtlicher BerechtigungsscheinStadt Gelsenkirchen
- Feuerwehr -
62Bootsführerschein Feuerwehr für BinnenfahrtStadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen
63DienstberechtigungsscheinStadt Köln, Oberbürgermeister
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
64Bootsführerschein der Feuerwehr für BinnenfahrtStadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr)
65Feuerwehr-BootsführerscheinStadt Meerbusch

Mecklenburg-Vorpommern

Landesflagge Mecklenburg-Vorpommern

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
66Bootsführerschein für StreifenbootsführerLandeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion
67Bootsführerschein für KüstenstreifenbootsführerLandeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion
68Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote)Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion

Saarland

Landesflagge Saarland

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
69Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf BinnenschifffahrtsstraßenLandkreis Merzig-Wadern
Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz
70DienstberechtigungsscheinDer Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt
71Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf BinnenschifffahrtsstraßenLandeshauptstadt Saarbrücken
- Die Oberbürgermeisterin -
Amt für Brand- und Zivilschutz

Freistaat Sachsen

Flagge Freistaat Sachsen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
72Dienstberechtigungsschein der BerufsfeuerwehrLandeshauptstadt Dresden
- Direktor der Feuerwehr -
73Amtlicher BerechtigungsscheinPräsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen,
Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Landesflagge Sachsen-Anhalt

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
74Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-RoßlauStadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau
- Berufsfeuerwehr -

Rheinland-Pfalz

Landesflagge Rheinland-Pfalz

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
75Bootsführerschein der WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz
76Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf BinnenschifffahrtsstraßenFeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz

Thüringen

Flagge Thüringen

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
77Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei")Thüringer Polizeiverwaltungsamt

Ergänzungen

Laufende NummerBezeichnungAusstellende Behörde
78Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr BeverungenBürgermeister der Gemeinde Beverungen (NRW)
Leiter der Feuerwehr
79Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt
Oberbürgermeister der Stadt Hamm
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
80Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
Branddirektion, Stuttgart

81

Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter
Bürgermeister der Stadt Höxter,
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
82Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg
Stadt Augsburg
Amt für Brand und Katastrophenschutz
Leitender Branddirektor

83

Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt.Bundesministerium der Verteidigung
84Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link)Stadt Bad Oeynhausen
Leiter der Feuerwehr
85Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr DortmundStadt Dortmund
Leiter der Feuerwehr
86Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf BinnenwasserstraßenLeiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel
87Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßendie Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg
88Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf BinnenschifffahrtsstraßenLeiter der Feuerwehr Rüsselsheim

2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen"
(erteilt bis 31. März 1978)
Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes
Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei)
2Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOKBundesministerium der Verteidigung
2.1Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine)Bundesministerium der Verteidigung
2.2Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOKBundesministerium der Verteidigung
3Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf SeeschifffahrtsstraßenBundesamt für Zivilschutz
4Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizeiamt Bremen
5Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und KüstenbootssteuererWasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems

3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgteWasserstraßen und Schifffahrtsämter
2Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt"Wasserstraßen und Schifffahrtsämter
3Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022)Industrie- und Handelskammern
4Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025)Industrie- und Handelskammern

4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV

Laufende NummerBezeichnungausstellende Behörde
1Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022)Industrie- und Handelskammern
2Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022)Industrie- und Handelskammern
3Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht.Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
4Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht.Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter

Stand: 15. August 2024