Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) | Bundesamt für Zivilschutz |
2 | Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) |
3 | Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) | Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
4 | Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder | Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
5 | Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder | Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
6 | Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder | Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
7 | Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" | Bundesministerium der Verteidigung |
8 | Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" | Bundesministerium der Verteidigung |
9 | Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" | Bundesministerium der Verteidigung |
10 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 30. September 2011) | Bundesministerium der Verteidigung |
11 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) | Bundesministerium der Verteidigung |
12 | Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt |
13 | Matrosen/Bootsmannsbrief der Binnenschifffahrt | Industrie- und Handelskammern |
14 | Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen | Oberfinanzdirektionen |
Baden-Württemberg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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15 | Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg | Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg |
16 | Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg | Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg |
17 | Bootsführerzeugnis | Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg |
18 | Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen | Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg |
19 | Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Stadt Mannheim Der Oberbürgermeister |
Freistaat Bayern
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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20 | Befähigungszeugnis zum Führen eines Fahrgastschiffes | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen |
21 | Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern | Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern |
22 | Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern | Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern |
23 | Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D | Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern |
24 | Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern |
25 | Feuerwehr Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg |
Brandenburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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26 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei | Polizeipräsident Berlin |
27 | Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung (TEA) der Polizei | Polizeipräsident Berlin |
28 | Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen | Berliner Feuerwehr |
29 | Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt | Landesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg |
30 | Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 30. Juni 2002) | Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg |
31 | Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 01. November 2011) | Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam |
32 | Polizeibootsführerschein (erteilt seit 02. November 2011) | Polizeipräsident Land Brandenburg |
33 | Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt | Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz |
Freie und Hansestadt Bremen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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34 | Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten | Wasserschutzpolizei des Landes Bremen |
35 | Berechtigungsschein | Feuerwehr Bremerhaven |
Freie und Hansestadt Hamburg
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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36 | Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang (erteilt bis 31. Dezember 1991) | Wasserschutzpolizeischule Hamburg |
37 | Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen (erteilt ab 01. Januar 1992) | Wasserschutzpolizeischule Hamburg |
38 | Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere Tideelbe | Wasserschutzpolizei Hamburg |
39 | Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten | Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg |
Hessen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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40 | Motorbootführerschein (Interner Link) | Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion - |
41 | Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr | Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor |
42 | Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten (erteilt bis 01. Juni 1977) | Hessisches Wasserschutzpolizeiamt |
43 | Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis (erteilt bis 01. Juni 1997) | Hessisches Wasserschutzpolizeiamt |
44 | Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - |
45 | Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt seit 01. Februar 2017) | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - |
46 | Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt seit 01. Mai 2017) | Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - |
47 | Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) | Hessische Landesfeuerwehrschule |
48 | Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt | Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr - |
Niedersachsen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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49 | Befähigungszeugnis für Streckenboote | Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen |
50 | Befähigungszeugnis für Streifenboote | Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen |
51 | Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines Dienstbootes | Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr - |
52 | Amtlicher Berechtigungsschein | Stadt Minden - Feuerwehr - |
Nordrhein-Westfalen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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53 | Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr | Stadt Bochum - Der Oberbürgermeister - |
54 | Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote | Bundesstadt Bonn Amt für Feuer- und Katastrophenschutz |
55 | Polizei-Bootssteuerschein | Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen |
56 | Polizei Bootsführerschein | Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen |
57 | Polizei Bootführerschein | Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei |
58 | Feuerwehr Bootführerschein | Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei |
59 | Feuerwehr Bootsführerschein | Feuerwehr der Stadt Duisburg - Leiter der Feuerwehr - |
60 | Feuerwehr-Bootsführerschein | Feuerwehr der Stadt Essen - Direktor der Berufsfeuewehr - |
61 | Amtlicher Berechtigungsschein | Stadt Gelsenkirchen - Feuerwehr - |
62 | Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt | Stadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen |
63 | Dienstberechtigungsschein | Stadt Köln, Oberbürgermeister Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz |
64 | Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt | Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) |
65 | Feuerwehr-Bootsführerschein | Stadt Meerbusch |
Mecklenburg-Vorpommern
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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66 | Bootsführerschein für Streifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
67 | Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
68 | Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) | Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion |
Saarland
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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69 | Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen | Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz |
70 | Dienstberechtigungsschein | Der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt |
71 | Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen | Landeshauptstadt Saarbrücken - Die Oberbürgermeisterin - Amt für Brand- und Zivilschutz |
Freistaat Sachsen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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72 | Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr | Landeshauptstadt Dresden - Direktor der Feuerwehr - |
73 | Amtlicher Berechtigungsschein | Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion |
Sachsen-Anhalt
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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74 | Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-Roßlau | Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau - Berufsfeuerwehr - |
Rheinland-Pfalz
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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75 | Bootsführerschein der Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz |
76 | Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen | Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz |
Thüringen
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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77 | Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") | Thüringer Polizeiverwaltungsamt |
Ergänzungen
Laufende Nummer | Bezeichnung | Ausstellende Behörde |
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78 | Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Beverungen | Bürgermeister der Gemeinde Beverungen (NRW) Leiter der Feuerwehr |
79 | Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt | Oberbürgermeister der Stadt Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz |
80 | Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart | Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion, Stuttgart |
81 | Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter | Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr |
82 | Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg | Stadt Augsburg Amt für Brand und Katastrophenschutz Leitender Branddirektor |
83 | Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt. | Bundesministerium der Verteidigung |
84 | Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) | Stadt Bad Oeynhausen Leiter der Feuerwehr |
85 | Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr Dortmund | Stadt Dortmund Leiter der Feuerwehr |
86 | Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen | Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel |
87 | Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen | die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg |
88 | Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen | Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim |
2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) | Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) |
2 | Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
2.1 | Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine) | Bundesministerium der Verteidigung |
2.2 | Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK | Bundesministerium der Verteidigung |
3 | Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen | Bundesamt für Zivilschutz |
4 | Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizeiamt Bremen |
5 | Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und Küstenbootssteuerer | Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems |
3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgte | Wasserstraßen und Schifffahrtsämter |
2 | Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt" | Wasserstraßen und Schifffahrtsämter |
3 | Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022) | Industrie- und Handelskammern |
4 | Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025) | Industrie- und Handelskammern |
4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV
Laufende Nummer | Bezeichnung | ausstellende Behörde |
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1 | Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022) | Industrie- und Handelskammern |
2 | Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022) | Industrie- und Handelskammern |
3 | Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht. | Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter |
4 | Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht. | Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter |
Stand: 15. August 2024