Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Leitfaden: Was muss ich tun, wenn ... ??

Sie benötigen einen Untersuchungstermin?

Bitte setzen Sie sich ca. 3 Monate vor Ablauf Ihrer Verkehrszulassung mit einer Außenstelle des Dezernats Technische Schiffssicherheit Ihrer Wahl in Verbindung.

Bereich Schiffsuntersuchung (Interner Link)

Bereich Schiffseichung (Interner Link)

Bereich ZBBD (Interner Link)

Sonstiges (Interner Link)

Achtung!
Diese Informationen sollen Ihnen in den regelmäßig auftretenden Fällen eine Rückfrage ersparen; wenn Sie Ihren Fall nicht finden, rufen Sie bitte die Zentrale (Interner Link) oder eine Außenstelle (Interner Link) an.

Auskunft über zulässige Schiffs- oder Verbandsabmessungen

erhalten Sie beim Dezernat Schifffahrt bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (Externer Link).

oder bei der GDWS Mainz:
Telefon: 0228 7090-9005
Telefax: 0228 7090-9015

Stand: 04. November 2022