Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Ausnahmen

Ausnahme 1 (offen)

Ausnahme 2 (offen)

Ausnahme 3 (offen)

Ausnahme 4 (offen)

Ausnahme 5 (offen)

Ausnahme 6 (offen)

Ausnahme 7 (offen)

Ausnahme 8 (B) Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 (B, E, S) Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 (offen)

Ausnahme 11 (offen)

Ausnahme 12 (offen)

Ausnahme 13 (offen)

Ausnahme 14 (offen)

Ausnahme 15 (offen)

Ausnahme 16 (offen)

Ausnahme 17 (offen)

Ausnahme 18 (S) Beförderungspapier

Ausnahme 19 (offen)

Ausnahme 20 (B, E, S) Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 (B, E, S) Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

Ausnahme 22 (E, S) Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 (offen)

Ausnahme 24 (S) Beförderung von ungereinigten leeren Eichnormalen

Ausnahme 25 (offen)

Ausnahme 26 (offen)

Ausnahme 27 (offen)

Ausnahme 28 (E, S) Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

Ausnahme 29 (offen)

Ausnahme 30 (offen)

Ausnahme 31 (S) Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen

Ausnahme 32 (S, E) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr

Ausnahme 33 (M) Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen, die Küstenschifffahrt betreiben

Ausnahme 34 (M) Beförderung gefährlicher Güter zur Offshore-Versorgung

Stand: 01. Januar 2021