Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 14 Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

  • 1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 ,

  • 5 m³ bei einer Verdrängung von mehr als 500 m³ bis zu 2 000 m³,

  • 1/4 % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m³,

gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

Stand: 18. Januar 2022