§ 39
Erklärungen, durch die ein Eintragsantrag zurückgenommen oder eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, bedürfen der in § 37 Absatz 1 Satz 1 vorgeschriebenen Form.
Stand: 25. Dezember 1993
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Erklärungen, durch die ein Eintragsantrag zurückgenommen oder eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, bedürfen der in § 37 Absatz 1 Satz 1 vorgeschriebenen Form.
Stand: 25. Dezember 1993
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes