§ 16
Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffsregister einzutragen:
- bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;
- bei Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und anderen juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.
Stand: 10. Dezember 1994