Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer

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Bekanntmachung für Seefahrer 53/24 WSA Nord-Ostsee-Kanal, 22.05.2024

Deutschland.Nord-Ostsee-Kanal , Schlepperannahmepflicht Große Schleuse Brunsbüttel
aktuell veröffentlicht: ja
Karte(n): 1710,1720
Geografische Angabe in: WGS 84
Geografische Lage: Großen Schleusen Brunsbüttel
Gültig von: 22.05.2024 
Gültig bis (einschl.): 19.07.2024
Angaben:

Aufgrund der eingeschränkten Kapazität der Großen Schleusen (siehe BfS 52/24) besteht zum Schutz der Schleusentore ab dem 27.05.2024 bis vsl. zum 19.07.2024 eine Schlepperannahmepflicht für folgende Fahrzeuge:
- Fahrzeuge (VG 3 bis VG 6) die als erstes Fahrzeug einlaufen (auch bei Einzelschleusungen)
- Fahrzeuge (VG 3 bis VG 6) die als zweites oder drittes Fahrzeug neben dem ersten Fahrzeug einlaufen

Fahrzeuge (VG 3 bis VG 6) die versetzt hinter dem ersten Fahrzeug einlaufen und von der Breite nicht am ersten Fahrzeug vorbei kommen könnten brauchen keinen Schlepper
Schlepper, Schleppverbände mit Heckschlepper und Schubverbände brauchen keinen Schlepper (alle VG 3 bis VG 6)