Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

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Aktueller Newsletter vom Typ "Förderprogramme" aus dem Jahr 2024:

Datum:19.03.2024
Betreff:ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen
Inhalt:Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Erster Förderaufruf zur Antragseinreichung vom 19. März 2024 gemäß der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 02. November 2023

Mit diesem Förderaufruf werden bis zu 30 Millionen Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen bereitgestellt.

Förderanträge zur Modernisierung von Binnenschiffen sind innerhalb des Zeitraums vom 20. März 2024 bis zum 30. April 2024 einzureichen. Dazu sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden, die Ihnen unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node) zur Verfügung stehen.

Bei förderrechtlichen Fragen können Sie sich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (E-Mail-Adresse: dez-s13@wsv.bund.de) wenden.

Weitere Informationen können Sie dem oben angegebenen ELWIS-Link entnehmen.

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Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo.

Ältere Newsletter vom Typ "Förderprogramme" aus dem Jahr 2024:

DatumBetreffInhalt
15.03.2024 ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen ist am 09. März 2024 in Kraft getreten und steht ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen als Download zur Verfügung (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node).

Anträge nach der neuen Richtlinie können derzeit noch nicht gestellt werden. Warten Sie hierzu bitte die Veröffentlichung des Antragsformulars ab, die in Kürze erfolgt.

Folgende PDF-Dokumente zum Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen - Verlagerung

Eigenerklärung des Herstellers zu Bahnführungssystemen

Eigenerklärung des Herstellers zu GPS Kompassen

Eigenerklärung des Herstellers zu Wendegeschwindigkeitsreglern

Eigenerklärung des Herstellers zu Brückenanfahrwarnsystemen

wurden neu eingestellt und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Moder-nisierung von Binnenschiffen zum Download zur Verfügung (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node).

Weitere Informationen können Sie dem oben angegebenen ELWIS-Link entnehmen.

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07.03.2024 ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Die Vordrucke für die Beantragung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen - Verlagerung) sowie für die Beantragung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsärmerer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen - Antriebe) stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html) zum Download zur Verfügung.

Trotz Verkündung des Haushaltsgesetzes 2024 am 12. Februar 2024 im Bundesanzeiger und des rückwirkenden Inkrafttretens zum 01. Januar 2024 können aufgrund fehlender Zuweisungen von Haushaltsmitteln für 2024 und Verpflichtungsermächtigungen für 2025 und Folgejahre durch das BMDV keine neuen Festlegungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen für neue Zuwendungsbescheide gebucht werden. Daher können derzeit keine Fördermaßnahmen bewilligt werden. Die Prüfung eingehender Förderanträge erfolgt nach Eingang, eine Entscheidung indes erst nach Zuweisung der Haushaltsmittel.

Weitere Informationen können Sie dem oben angegebenen ELWIS-Link entnehmen.

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26.01.2024 ELWIS Newsletter Förderprogramme – Innovative Hafentechnologien Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat erneut einen Aufruf zur Förderung Innovativer Hafentechnologien (IHATEC II) gestartet.

Ergänzende Informationen finden Sie unter ELWIS > Service > Förderprogramme (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Foerderprogramme-node.html).

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24.01.2024 ELWIS Newsletter Förderprogramme - Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße und die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen sind am 01. Januar 2024 in Kraft getreten und stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS unter Service > Förderprogramme > Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zum Download zur Verfügung (https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node).

Erste Informationen über die Fördermaßnahmen und die Förderquoten nach den neuen Richtlinien können Sie folgendem Überblick entnehmen: https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Ueberblick-Foerdermassnahmen.html.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien ist die alte Richtlinie vom 24. Juli 2021 am 31. Dezember 2023 abgelaufen. Eine Antragstellung nach dieser Förderrichtlinie ist daher nicht mehr möglich. Alle Anträge im Original, die vor dem 31. Dezember 2023 mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingegangen sind, werden noch berücksichtigt und auf Förderfähigkeit geprüft.

Bitte beachten Sie, dass derzeit die vorläufige Haushaltsführung gilt und aus diesem Grund derzeit keine neuen Fördermaßnahmen bewilligt werden können. Die Prüfung der vorliegenden Anträge, die noch nach der alten Richtlinie gestellt wurden, wird unabhängig davon fortgeführt. Es besteht die Möglichkeit, mit entsprechender Begründung, warum die Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nicht abgewartet werden kann und welche unzumutbaren Nachteile Ihnen ansonsten entstünden, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (formlos, per E-Mail) bei uns zu beantragen.

Anträge nach den neuen Richtlinien können derzeit noch nicht gestellt werden. Warten Sie hierzu bitte die Veröffentlichung der neuen Antragsformulare ab, die in Kürze erfolgt.

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