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Aktueller Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2024:
Datum: | 16.12.2024 |
Betreff: | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Verordnung über die Küstenschifffahrt (KüSchV) |
Inhalt: | Die Verordnung über die Küstenschifffahrt (KüSchV) wurde anlässlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 411 vom 13. Dezember 2024 aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Wirkung vom 14. Dezember 2024 in Kraft. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
Ältere Newsletter vom Typ "Schifffahrtsrecht" aus dem Jahr 2024:
Datum | Betreff | Inhalt |
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12.12.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 370 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 30. November 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSV/SchSV-node.html (§§ 3, 6 bis 9, 12 bis 14, 17 SchSV) (Anlage 1 Abschnitt A bis Abschnitt D SchSV) (Anhang Anlage 1 SchSV – neu) (Anlage 1a Teil 1 Regel 1. und 3. SchSV) (Anlage 1a Teil 1a SchSV – neu) (Anlage 1a Teil 3 Kapitel 1 13. SchSV) (Anlage 1a Teil 6 SchSV – neu) (Anlage 1a Teil 7 Regeln 1. bis 6. SchSV) (Anlage 1a Teil 7 Anhang SchSV) (Anlage 2 Abschnitt A und Abschnitt B SchSV) (Anlage 3 Abschnitt A bis C SchSV) Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Untersuchung/BinSchUO/BinSchUO-node.html (§ 6.02 Kapitel 6 Teil II Anhang III BinSchUO) Verordnung über die Inanspruchnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Seebereich/SeeSpbootV/SeeSpbootV-node.html (§§ 1 und 2 Abschnitt I SeeSpbootV) (§§ 14 und 15 Abschnitt IV SeeSpbootV) (§ 16 Abschnitt V SeeSpbootV) (§ 19 Abschnitt VI SeeSpbootV – neu) (Anlage 4 SeeSpbootV) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) (Nummer 3 Abschnitt 5 Anlage BMDV-WS-BesGebV) (Bereiche D und J Nummer I Abschnitt 5 BMDV-WS-BesGebV) (Bereich D Nummer II Abschnitt 5 BMDV-WS-BesGebV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.12.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 280 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 2024 in Kraft. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html (Vorübergehende Abweichung § 4.07 Erster Teil RheinSchPV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.12.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 280 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html (§§ 3.10 und 3.32 Erster Teil RheinSchPV) (Anlage 13 RheinSchPV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.10.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II Nummer 227 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Abfalluebereinkommen/CDNI/CDNI-node.html (Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen CDNI) (Artikel 3 und 8 Besondere Bestimmungen CDNI) (Artikel 11 bis 13 Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten CDNI) (Artikel 5.01, 5.02, 5.04 (neu) Kapitel V Teil B Anlage 2 CDNI) (Artikel 6.01 und 6.03 Kapitel VI Teil B Anlage 2 CDNI) (Artikel 6.02 Kapitel VI Teil B Anlage 2 CDNI – aufgehoben) (Artikel 7.01 bis 7.06 Kapitel VII Teil B Anlage 2 CDNI) (Teil D Anlage 2 CDNI – neu) (Anhang IIIa Anlage 2 CDNI – neu) (Anhang IV Muster Entladebescheinigung Trockenschifffahrt Anlage 2 CDNI) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.10.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 286 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BMDV-WS-BesGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (§§ 1, 4 BMDV-WS-BesGebV) (Anlage Abschnitt 1 BMDV-WS-BesGebV) (Anlage Abschnitt 2 Tabellenabschnitte 4, 5 und 7 BMDV-WS-BesGebV) (Anlage Abschnitt 3 BMDV-WS-BesGebV) (Anlage Abschnitt 4 BMDV-WS-BesGebV – neu) (Anlage Abschnitte 5 bis 7 BMDV-WS-BesGebV – neu) Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/SeeSchStrO-node.html (§ 3 Erster Abschnitt SeeSchStrO) (§ 61 Neunter Abschnitt SeeSchStrO) (Anlagen II und IV Anlagen SeeSchStrO) Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) (§§ 3 und 14 EmsSchEV) (Anlage EmsSchEV) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (§ 1.02 und 1.03 Erster Teil BinSchStrO) (Anlage 10 Anlagen BinSchStrO) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.10.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems (Ems-Lotsverordnung - Ems-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 262 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems (Ems-Lotsverordnung - Ems-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/Ems-LV/Ems-LV-node.html (§§ 5 und 6 Ems-LV) (Anlage 1 Ems-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.10.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe (Elbe-Lotsverordnung - Elbe-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 264 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Elbe (Elbe-Lotsverordnung - Elbe-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/Elbe-LV/Elbe-LV-node.html (§§ 5 und 6 Elbe-LV) (Anlage 1 Elbe-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.10.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade (Weser/Jade-Lotsverordnung - Weser/Jade-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 263 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade (Weser/Jade-Lotsverordnung - Weser/Jade-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/Weser-Jade-LV/Weser-Jade-LV-node.html (§§ 5 und 6 Weser/Jade-LV) (Anlage 1 Weser/Jade-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
17.09.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 282 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01. September 2024 in Kraft. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (§ 11.11 Zweiter Teil BinSchStrO) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.09.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 253 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. September 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (§§ 1.01, 3.08, 3.09, 3.11, 3.24, 3.34, 4.06, 6.17, 6.26 und 9.04 Erster Teil BinSchStrO) (§§ 11.02, 11.03, 11.11, 11.19, 11.22, 11.29, 12.02, 12.03, 12.19, 12.22 und 12.29 Zweiter Teil BinSchStrO) (Kapitel 28 Zweiter Teil BinSchStrO – neu) (Kapitel 29 Dritter Teil BinSchStrO – neu) Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrEV/BinSchStrEV-node.html (§§ 1 und 5 Abschnitt 1 BinSchStrEV) (§§ 7, 11, 12, 13, 15, 20, 22, 23, 26, 29, 31, 32, 34, 35 und 36 Abschnitt 2 BinSchStrEV) Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMDV-WS-BesGebV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BMDV-WS-BesGebV/BMDV-WS-BGebV-node.html (§ 1 BMDV-WS-BesGebV) (Tabellenabschnitte 2 und 5 Abschnitt 2 Anlage BMDV-WS-BesGebV) Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Untersuchung/BinSchUO/BinSchUO-node.html (§ 2 Kapitel 1 BinSchUO) Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersV/BinSchPersV-node.html (§ 16 Teil 1 BinSchPersV) (§ 91 Teil 2 BinSchPersV) Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung – WasMotRV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Wassermotorradfahren/WasMotRV/WasMotRV-node.html (§ 1 WasMotRV) Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) wird mit Ablauf des 31. August 2024 aufgehoben. Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
09.08.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) https://www.elwis.de/DE/Seeschifffahrt/Nord-Ostsee-Kanal/NOKBefAbgV/NOKBefAbgV-node.html Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
11.07.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV) https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Besatzung/Quereinstieg-Seeschifffahrt/See-BV/See-BV-node.html Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
10.07.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger AT 09.07.24 B2 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/SeeSchStrO-node.html (§ 30 SeeSchStrO - Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.07.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 217 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juli 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSV/SchSV-node.html (§§ 13, 14 SchSV) (Anlage 1 Abschnitt A SchSV) (Anlage 4 SchSV - neu) Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSG/SchSG-node.html (Anlage Abschnitt D SchSG) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.07.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 193 geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juli 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen auf Führungsebene nach der Binnenschiffspersonalverordnung (Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene – BinSchPersFührEBefähPrV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersFuehrEBefaehPrV/ BinSchPersFuehrEBefaehPrV -node.html (§§ 3 und 4 Abschnitt 1 BinSchPersFührEBefähPrV) (§§ 5 und 7 Abschnitt 2 BinSchPersFührEBefähPrV) (§§ 8, 11 bis 13, 15 und 16 Abschnitt 3 BinSchPersFührEBefähPrV) (§ 20 Abschnitt 5 BinSchPersFührEBefähPrV) Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassung- und Prüfungsverordnung – FahrSiLehrgZulV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/FahrSiLehrgZulV/FahrSiLehrgZulV-node.html (§§ 2 und 3 Teil 1 FahrSiLehrgZulV) (§§ 5 und 8 Teil 2 FahrSiLehrgZulV) (§ 11 Teil 3 FahrSiLehrgZulV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
01.07.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 321 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2024 in Kraft. Die Änderungen sind im Klammerzusatz aufgeführt. Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/MoselSchPV/MoselSchPV-node.html (§§ 1.01, 4.07, 9.05 Erster Teil MoselSchPV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
28.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund (Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 218 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund (Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/WIROST-LV/WIROST-LV-node.html (§ 6 WIROST-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
07.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 180 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (§ 21.10 BinSchStrO - Berichtigung vorübergehende Anordnung) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund (Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 163 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Wismar/Rostock/Stralsund (Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung - WIROST-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/WIROST-LV/WIROST-LV-node.html (§§ 1, 2, 4, 6, 8, 11 und 12 WIROST-LV) (Anlage 1 WIROST-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 143 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (Anordnung vorübergehender Art zu §§ 21.10 und 21.24 Zweiter Teil BinSchStrO) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 321 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html (§ 6.21 Erster Teil RheinSchPV) (§§ 9.08, 14.03 Zweiter Teil RheinSchPV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 321 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPEV/RheinSchPEV-node.html (Artikel 4 RheinSchPEV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.06.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht – Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil II Nummer 97 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§§ 1.04 Teil 1 RheinSchPersV) (§§ 3.02, 4.02, 5.01, 5.02, 12.06, 13.01, 15.01 und 16.03 Teil 2 RheinSchPersV) (§§ 17.01, 18.04 und 19.07 Teil 3 RheinSchPersV) (§§ 20.01, 20.02, 20.03, 20.06, 20.07, 20.08 und 20.09 Teil 4 RheinSchPersV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
17.05.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde (NOK-Lotsverordnung - NOK-LV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde anlässlich der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes Teil I Nummer 155 geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 17. Mai 2024 in Kraft. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Nord-Ostsee-Kanal I und Nord-Ostsee-Kanal II/Kieler Förde/Trave/Flensburger Förde (NOK-Lotsverordnung - NOK-LV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/Revierlotsverordnungen/NOK-LV/NOK-LV-node.html (§ 20 NOK-LV) (Anlage 1 NOK-LV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.05.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (Anordnung vorübergehender Art zu § 1.28 BinSchStrO - neu) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.05.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrEV/BinSchStrEV-node.html (§§ 5, 7, 8, 14, 20, 22 Abschnitt 2 BinSchStrEV) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html (§§ 1.02, 1.03, 1.09 Erster Teil Kapitel 1 BinSchStrO) (§ 2.02 Erster Teil Kapitel 2 BinSchStrO) (§ 3.27 Erster Teil Kapitel 3 BinSchStrO) (§§ 4.05, 4.06 Erster Teil Kapitel 4 BinSchStrO) (§§ 6.28, 6.29, 6.32, 6.35 Erster Teil Kapitel 6 BinSchStrO) (§§ 7.08, 7.09 Erster Teil Kapitel 7 BinSchStrO) (§ 10.02 Zweiter Teil Kapitel 10 BinSchStrO) (§§ 15.02, 15.29 Zweiter Teil Kapitel 15 BinSchStrO) (§ 16.04 Zweiter Teil Kapitel 16 BinSchStrO) (§§ 17.03, 17.29 Zweiter Teil Kapitel 17 BinSchStrO) (§ 19.02 Zweiter Teil Kapitel 19 BinSchStrO) (§ 21.24 Zweiter Teil Kapitel 21 BinSchStrO) (§ 24.02 Zweiter Teil Kapitel 24 BinSchStrO) (§ 28.04 Dritter Teil Kapitel 28 BinSchStrO) (Anlage 10 BinSchStrO) Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NordSBefV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Befahrensregelungen/NordSBefV/NordSBefV-node.html (Anlage 3 Abschnitt B II. Niedersachsen NordSBefV) Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersV/BinSchPersV-node.html (§§ 13, 16, 72 Teil 2 BinSchPersV) (§ 118 Teil 3 BinSchPersV) (§ 119 Teil 4 BinSchPersV) (§ 122 Teil 6 BinSchPersV) (§§ 123 bis 133, 137, 139, 142 und 143 - neu - Teil 7 BinSchPersV) (Anhang 2 - Lernziele Anlage 21 BinSchPersV) Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung - WasSkiV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Wasserskilaufen/WasSkiV/WasSkiV-node.html (§§ 1, 3 und 6 WasSkiV) Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch/KlFzKV-BinSch-node.html (§§ 3 und 4 Allgemeine Vorschriften KlFzKV-BinSch) (§§ 7 bis 9 Verfahren KlFzKV-BinSch) (§ 11 Schlussvorschriften KlFzKV-BinSch) Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/SpFV/SpFV-node.html (§§ 3 bis 5, 9 und 16 SpFV) (Anlagen 1, 4 und 7 SpFV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
29.04.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/LTV/LTV-node.html (§ 8 LTV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
22.04.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SchSG/SchSG-node.html (Anlage Abschnitt A, C, D und E SchSG) Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG) (Anlage SeeAufgG) |
12.04.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Entgeltbedingungen/Entgeltbedingungen-node.html |
02.04.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Entgeltbedingungen/Entgeltbedingungen-node.html |
21.03.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/MoselSchPV/MoselSchPEV/MoselSchPEV-node.html (Artikel 2 MoselSchPEV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
19.02.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/SeeSchStrO-node.html (§ 26 SeeSchStrO - Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind im Klammerzusatz aufgeführt. Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§§ 6.01 und 20.01 RheinSchPersV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
03.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPV-node.html (§§ 1.01, 4.07 und 12.01 RheinSchPV) Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/RheinSchPEV/RheinSchPEV-node.html (Artikel 4 RheinSchPEV) Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPersV/RheinSchPersV-node.html (§ 1.02 RheinSchPersV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht | Die nachfolgend aufgeführten schifffahrtsrechtlichen Vorschriften wurden geändert und stehen ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Schiffsregisterordnung (SchRegO) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/ZBBD/SchRegO/SchRegO-node.html (§§ 11, 18, 19, 44 und 51 SchRegO) Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV) https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/ZBBD/SchRegO/SchRegDV/SchRegDV-node.html (§§ 16, 28, 35 und 52 SchRegDV) Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV) (§ 2 BinSch-SportbootVermV) Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsgesetz - BinSchG) (§§ 5b und 5c BinSchG) Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz - FlaggRG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/FlaggRG/FlaggRG-node.html (§ 1 FlaggRG) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Binnenschifffahrt Sportbootvermietungsverordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind im Klammerzusatz aufgeführt. Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSchSportbootVermV) https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html (Anordnungen vorübergehender Art zu §§ 7 und 8 BinSchSportbootVermV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BinSchAufgG/BinSchAufgG-node.html (§ 14 BinSchAufgG) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderung ist im Klammerzusatz aufgeführt. Entgelt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Entgeltbedingungen/Entgeltbedingungen-node.html (Anlage 2 Entgeltbedingungen) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
02.01.2024 | ELWIS Newsletter Schifffahrtsrecht - Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) | Die nachfolgend aufgeführte schifffahrtsrechtliche Vorschrift wurde geändert und steht ab sofort in ELWIS zur Verfügung. Die Änderungen sind in den Klammerzusätzen aufgeführt. Verordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere (Lotstarifverordnung - LTV) https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/Seelotswesen/LTV/LTV-node.html (Anlage 1 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III LTV) (Anlage 2 Abschnitt B Teil I, Teil II, Teil III, Teil IV LTV) Dies ist ein kostenfreier Service der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |