Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Höchstgeschwindigkeitsregelung auf der Elbe zwischen der Tonne 31 und der Tonne 125 für Fahrzeuge ab 90 m Länge

Die seit dem 01. Februar 2019 in Wirkbetrieb befindenden Höchstgeschwindigkeitsregelung auf der Elbe zwischen der Tonne 31 und der Tonne 125 für Fahrzeuge ab 90 m Länge ist weiterhin unverändert gültig.

Die Überwachung der Geschwindigkeiten wird durch die Verkehrszentralen Cuxhaven und Brunsbüttel durchgeführt.

BereicheHöchstgeschwindigkeiten durchs Wasser
Tonne 31 bis Tonne 4715 kn
Tonne 47 bis Tonne 55a15 kn
Tonne 55a bis Tonne 6314 kn
Tonne 63 bis Tonne 79/WS214 kn
Tonne 79/WS2 bis Tonne 107/Reede12 kn
Tonne 107/Reede bis Tonne 119/HN112 kn
Tonne 119/HN1 bis Tonne 12510 kn

Es wurden für bestimmte Fahrwasserabschnitte und für definierte Zeiträume des Tideverlaufs Strömungswerte in 15 Minutenwerten rechtsverbindlich festgelegt. Aus der im jeweiligen Fahrwasserabschnitt zulässigen Geschwindigkeit durchs Wasser ergibt sich unter Einbeziehung dieser definierten Strömungswerte die zulässige Geschwindigkeit über Grund.

In den Verkehrszentralen wird die vom Schiff per AIS übermittelte Geschwindigkeit über Grund von allen Schiffen über 90 m Länge überwacht.

Die Stromdaten der Elbe und die sich daraus ergebenden maximalen Geschwindigkeiten über Grund zwischen der Tonne 31 und der Tonne 125 entnehmen Sie aus der zur Verfügung gestellten Datei (PDF, intern).

Stand: 21. März 2024