Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Aktuelles in ELWIS

Weiterentwicklung und Verbesserung der 14-Tage-Wasserstandsvorhersage Rhein und der 6-Wochen-Vorhersage

Zur Verbesserung der 14-Tage-Wasserstandsvorhersage Rhein und der 6-Wochen-Vorhersage bittet die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) um Ihre Mithilfe. Unter https://survey.lamapoll.de/Vorhersageprodukte_bfg_bundeswasserstrassen (Externer Link) finden Sie eine Umfrage zu den genannten Vorhersageprodukten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich die Zeit (ca. 10 min) nehmen die Fragen zu beantworten, sodass zukünftige Weiterentwicklungen an Ihre Bedürfnisse angepasst erfolgen können.

Bis zum 31. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit an der Umfrage teilzunehmen.

Änderung bei der Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein

Ab 01. März 2025 werden die Prüfungen zum Erwerb der besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein im Bereich Mittelrheintal und Oberrhein schriftlich oder elektronisch im Antwort-Wahl-Verfahren (Single Choice) abgenommen. Nähere Informationen finden Sie unter Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen (Interner Link).

Prüfungstermine im Jahr 2025 für die Prüfungen zu den Unionspatenten sowie den besonderen Berechtigungen für die entsprechenden Prüfungsstandorte können folgender Terminübersicht 2025 (PDF, intern) entnommen werden.

6-Wochen-Vorhersage des Wasserstands am Pegel Worms

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) veröffentlicht über ELWIS ab sofort 6-Wochen-Vorhersagen des Wasserstandes auch für den Pegel Worms unter Service > Wasserstände & Vorhersagen > 6-Wochen-Vorhersage Rhein und Elbe (Interner Link).

Neue Feedbackmöglichkeit zur Überprüfung von Infrastrukturdaten

In der ELWIS Kartenansicht wurden zwei neue Feedbackmöglichkeiten eingerichtet, über die eine Ergänzung oder Überprüfung von "Schifffahrtsrelevanten Infrastrukturdaten" für Häfen, Schleusen, Brücken und Liegestellen ausgelöst werden kann.

Über die erste Feedbackmöglichkeit (PDF, intern) können Sie uns einen grundlegenden Hinweis geben, wenn aus Ihrer Sicht ein Hafen, eine Schleuse, Brücke oder Liegestelle (Infrastrukturobjekt) in der ELWIS Kartenansicht ergänzt werden sollte. 

Über die zweite Feedbackmöglichkeit (PDF, intern) können Sie uns Hinweise geben, wenn aus Ihrer Sicht Detaildaten zu den jeweiligen Infrastrukturobjekten in der ELWIS Kartenansicht überprüft werden sollten.

Herzlichen Dank für Ihre Hinweise!

Ihr ELWIS-Team

Web-Applikation zur hydrologischen 6-Wochen-Vorhersage

Zusätzlich zum bisherigen Angebot der 6-Wochen-Vorhersage als PDF-Bericht gibt es nun unter https://6wochenvorhersage.bafg.de (Externer Link) eine interaktive Möglichkeit des Vorhersageabrufs in Form einer Webanwendung. Neben der aktuellen Vorhersage finden Sie hier auch Vorhersagen der vergangenen vier Wochen, haben die Möglichkeit sich die Unterschreitungswahrscheinlichkeit eines individuellen Bezugswertes berechnen zu lassen, können die Vorhersage mit den Messwerten der Niedrigwasserjahre 2018 und 2022 vergleichen oder einzelne Szenarien in dem auf Basis der Klimatologie berechneten Ensemble hervorheben.

Bundeswasserstraße Donau: Westanbindung Hafen Straubing Sand nach Ausbau der Fahrrinne von 2,00 m auf 2,65 m unter Regulierungsniederwasserstand (RNW 290 cm am Pegel Pfelling) für die Schifffahrt freigegeben (Donau-km 2321,7 bis 2311,5)

Im Zuge des Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Deggendorf wurde am 10. November 2023 die geänderte Fahrrinnentiefe im Abschnitt von der Schleuse Straubing, Donau-km 2322,0 bis Sand, Donau-km 2311,5 für die Schifffahrt freigegeben (Pressemitteilung (Externer Link) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK).

Der in diesem Zusammenhang für die Schifffahrt ab dem 10. November 2023 maßgebliche Schifffahrtspolizeiliche Hinweis kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 2719/2023 (Interner Link) entnommen werden.

Es ist zu beachten, dass die Überarbeitung des IENC-Kartenwerks noch vorgenommen wird. Die Fahrrinnenlage und -breite hat sich jedoch nicht maßgeblich verändert. Die örtlichen Schifffahrtszeichen sind zu beachten.

Umschlagstellen für Großraum- und Schwertransport (GST)

Noch immer werden Großraum- und Schwertransporte (GST) in Deutschland überwiegend auf der Straße durchgeführt. Die Nutzung von Schiene und Wasserstraße für GST im Hauptlauf ist ein wichtiger verkehrspolitischer Baustein zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur.

Das BMDV hat daher die Umschlagstellen der Häfen und der WSV und ihre jeweilige Infrastruktur erfasst und veröffentlicht diese im neuen ELWIS-Kartenlayer GST-Umschlagstellen (Interner Link). Es wurden auch Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs einbezogen, die GST umschlagen können. Häfen, die noch nicht erfasst sind, können sich unter www.gst-umschlagstellen.baw.de (Externer Link) für die Erfassung melden.

In der ELWIS-Karte sind die Umschlagstellen entsprechend ihrer Umschlagmöglichkeiten mit einem Symbol für Kranumschlag oder RoRo oder Kran und RoRo gekennzeichnet. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.

Temporäre Umschlagstellen der WSV

An den Bundeswasserstraßen besteht die Möglichkeit, an geeigneten Uferabschnitten einmalig oder zeitlich befristet Güter umzuschlagen, wenn öffentliche oder private Häfen nicht in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.

Die Temporären Umschlagstellen der WSV können ab sofort in der ELWIS-Kartenansicht (Interner Link) unter „GST-Umschlagstellen“ aufgerufen werden. Diese für den Umschlag von Großraum- und Schwergütern geeigneten Umschlagstellen der WSV sowie die GST-Umschlagstellen in Häfen sind in der interaktiven Karte mit einem lila-farbenen Icon gekennzeichnet, das die jeweiligen Umschlagmöglichkeiten (Kran, RoRo, Kran und RoRo) symbolisiert. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.

Neue Verkehrsführung auf dem Dortmund-Ems-Kanal (Richtungsverkehr - km 77,9 bis km 79,5)

Im Zuge des Neubaus der Kanalbrücke Ems wurde am 06. Februar 2023 die neue Umfahrungsstrecke der Kanalüberführung Ems auf dem Dortmund-Ems-Kanal zwischen km 77,9 und km 79,5 für die Schifffahrt freigegeben Pressemitteilung WSA-Westdeutsche Kanäle (Externer Link).

Aufgrund der zurzeit vorherrschenden bautechnischen und infrastrukturellen Möglichkeiten vor Ort, zum Schutz des sensiblen Bauwerks vor Anfahrungen und daraus resultierenden Störungen der Verfügbarkeit des DEK und nicht zuletzt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde ein temporärer Richtungsverkehr eingeführt. Für Ruderer und andere nicht motorisierte Freizeitsportler musste zudem die Nutzung der Umfahrungsstrecke untersagt werden.

Die seit dem 06. Februar 2023 gültige und von der Schifffahrt unbedingt zu beachtende Schifffahrtspolizeiliche Anordnung kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 1419/2022 (Interner Link) entnommen werden.

Im Gegensatz zur alten Überführungsstrecke, erlaubt die neue Umfahrungsstrecke keine Begegnung zwischen der Großschifffahrt untereinander, aber auch nicht zwischen der Großschifffahrt und der Sportschifffahrt/Kleinfahrzeuge. Eine Selbstwahrschau ist problematisch, da der Streckenbereich in einer Krümmung verläuft und nicht vollständig einsehbar ist. Die ergänzende Orientierung über AIS-Signale ist nicht verlässlich genug, da nicht alle Verkehrsteilnehmer AIS benutzen müssen. Die AIS gestützte Selbstwahrschau wird daher voraussichtlich ab dem 24. April 2023 (zunächst testweise) nur in den für die Sport- und Freizeitschifffahrt weniger nachgefragten Nachtstunden zugelassen und setzt voraus, Fahrzeuge, Verbände und Kleinfahrzeuge ohne AIS in diesem Zeitfenster von der Nutzung der Umfahrungsstrecke auszuschließen.

Die in diesem Zusammenhang für die Schifffahrt ab dem 24. April 2023 maßgebliche Schifffahrtspolizeiliche Anordnung kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 0560/2023 (Interner Link) entnommen werden.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund bautechnischer Verzögerungen kann die geplante Einführung der AIS gestützten Selbstwahrschau in den Nachtstunden leider nicht ab dem 24. April 2023 erfolgen.Die Bekanntgabe der Einführung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bezugswerte für den Gleichwertigen Wasserstand neu festgesetzt (GlW 2022)

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat zum 01. Januar 2023 die Bezugswerte für den Gleichwertigen Wasserstand (GlW) neu festgesetzt. Die Schifffahrt wird darauf hingewiesen, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2023 diese neuen GlW-Werte in der Verkehrssicherung umgesetzt werden und bei der Bestimmung der Abladetiefen zu berücksichtigen sind. Weitere Informationen über die Fahrrinnenverhältnisse auf der deutschen Rheinstrecke von der deutsch-französischen Grenze bis zur deutsch-niederländischen Grenze können der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 2925/2022 (Interner Link) entnommen werden.

Stand: 16. September 2024