Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Daten und Fakten der Binnenwasserstraßen

Technische Daten und Klassifizierung der Binnenwasserstraßen

Einen Überblick über die Wasserstraßenverhältnisse und deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt können den technischen Daten der Binnenwasserstraßen (Interner Link) entnommen werden, die u. a. die entsprechenden zulässigen Schiffs- und Verbandsabmessungen nach den Schifffahrtspolizeiverordnungen enthalten (ohne Seeschifffahrtsstraßen).

Der Zusammenstellung der Daten liegen aktuelle Vorschriften zum Verkehrsrecht, Statistiken und Erlasse des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), insbesondere zur Klassifizierung der Binnenwasserstraßen (Interner Link) und Angaben der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zugrunde.

Liegehäfen/Liegestellen an Binnenwasserstraßen in der ELWIS-Kartenansicht

Auf den Bundeswasserstraßen stehen der Berufs- und Sportschifffahrt öffentliche Liegehäfen/Liegestellen zur Verfügung, die über die ELWIS-Kartenansicht (Interner Link) entnommen werden können.

In der Anleitung Liegestellen und mehr auf ELWIS (PDF, intern) wird Schritt für Schritt erklärt, wie Infrastrukturinformationen in der ELWIS-Kartenansicht recherchiert werden können.

Informationen zu Landstromanschlüssen/Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt und Freizeitschifffahrt

Bestandsübersicht (PDF, intern) der Anschluss- und Bezugsmöglichkeiten für Landstrom im gesamten Revier der WSV, inklusive Informationen zu Nutzungseinschränkungen der Liegestelle sowie Bezahlmöglichkeit.

Hinweis: Technische Voraussetzung zur Nutzung ist die Kompatibilität zur DIN 15869 welche die Nutzung sogenannter Starkstrom- oder Campinganschlüsse vorsieht. Typ 2- oder CCS-Anschlüsse der E-Mobilität werden durch diese Norm nicht unterstützt.

Temporäre Umschlagstellen

An den Bundeswasserstraßen besteht die Möglichkeit, an geeigneten Uferabschnitten einmalig oder zeitlich befristet Güter umzuschlagen, wenn öffentliche oder private Häfen nicht in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.

Die Temporären Umschlagstellen der WSV können ab sofort in der ELWIS-Kartenansicht (Interner Link) unter „GST-Umschlagstellen“ aufgerufen werden. Diese für den Umschlag von Großraum- und Schwergütern geeigneten Umschlagstellen der WSV sowie die GST-Umschlagstellen in Häfen sind in der interaktiven Karte mit einem lila-farbenen Icon gekennzeichnet, das die jeweiligen Umschlagmöglichkeiten (Kran, RoRo, Kran und RoRo) symbolisiert. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.

Umschlagstellen für Großraum- und Schwertransport (GST)

Noch immer werden Großraum- und Schwertransporte (GST) in Deutschland überwiegend auf der Straße durchgeführt. Die Nutzung von Schiene und Wasserstraße für GST im Hauptlauf ist ein wichtiger verkehrspolitischer Baustein zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur.

Das BMDV hat daher die Umschlagstellen der Häfen und der WSV und ihre jeweilige Infrastruktur erfasst und veröffentlicht diese im neuen ELWIS-Kartenlayer GST-Umschlagstellen (Interner Link). Es wurden auch Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs einbezogen, die GST umschlagen können. Häfen, die noch nicht erfasst sind, können sich unter www.gst-umschlagstellen.baw.de (Externer Link) für die Erfassung melden.

In der ELWIS-Karte sind die Umschlagstellen entsprechend ihrer Umschlagmöglichkeiten mit einem Symbol für Kranumschlag oder RoRo oder Kran und RoRo gekennzeichnet. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.

Referenzdaten von Wasserstraßen-Infrastruktur-Objekten (RIS-Index)

Der RIS-Index (Interner Link) ist eine standardisierte Struktur zur geo-referenzierten Beschreibung von Objekten der Wasserstraßen-Infrastruktur. Alle für die Binnenschifffahrt relevanten Objekte (z. B. Pegel-Messstellen, Schleusenkammern, Brücken, Liegeplätze, Häfen usw.) sind europaweit eineindeutig mit einer 20stelligen Referenznummer gekennzeichnet. D. h., die Schleuse xyz hat in allen RIS-Anwendungen als gemeinsamen Nenner die gleiche Referenznummer. Mit der Veröffentlichung des RIS-Index für die deutschen Binnenwasserstraßen erfüllt Deutschland, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), seine Verpflichtung gemäß Artikel 4 (3) (a) der RIS-Richtlinie 2005/44/EG.

Stand: 27. September 2024