Verkehrs- und Sicherheitsmanagement
Die Einhaltung der für die Seeschifffahrt geltenden Verkehrsregeln (Interner Link) werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Rahmen der Prävention sowohl von den Vollzugskräften als auch von den im 24-Stunden-Betrieb tätigen Verkehrszentralen (Interner Link) überwacht.
Schiffe, die den Bestimmungen der besonderen Maßnahmen des SOLAS-Übereinkommens in Kapitel XI-2 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Seeschifffahrt und dem ISPS-Code unterliegen und die Absicht bekunden, in einen deutschen Hafen einzulaufen, haben gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen der Zentralen Kontaktstelle des Bundes (Point of Contact) besondere Angaben bereitzustellen.
Die Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen (AnlBV (Interner Link) vom 18. Februar 2004 in ihrer aktuellsten Fassung) regelt die Bedingungen für den Meldeverpflichteten, Informationen zu Schiffsreisen und Ladungen mit gefährlichen bzw. umweltschädlichen Stoffen weiterzugeben.
Seit 27. Mai 2015 gilt das National Single Window Deutschland (NSW (Externer Link)) als zentrales und ausschließliches Meldesystem für den gesamten deutschen Seeverkehr. Die EU-Richtlinie 2010/65 wurde somit in Deutschland erfolgreich umgesetzt.
Als zuständige Schifffahrtspolizeibehörde für die Seeschifffahrt hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste (Interner Link) entwickelt, das der Abwehr von Gefahren dient und die Sicherheit an der Deutschen Küste garantiert. Unterstützung im schifffahrtspolizeilichen Vollzug erhält die WSV von den Wasserschutzpolizeien (Interner Link) der Küstenländer.
Auf bestimmten schwierigen Küstengewässern und Flussmündungen sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusätzlich ständige Seelotsdienste (Interner Link) etabliert worden.
Als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer gewährleistet das Havariekommando (Interner Link) ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee.
Im Interesse der nationalen und internationalen Schifffahrt sowie der Sicherheit vor der deutschen Küste werden im Maritimen Sicherheitszentrum in einem Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) (Interner Link) die verschiedenen fachlichen Kompetenzen gebündelt.
Aufgaben des GLZ-See sind
- Bereitstellung relevanter Daten und Informationen für die Partner
- Erstellung gemeinsamer Lagebilder
- Erste gemeinsame Einschätzung der generellen Lage
- Gegenseitige Unterstützung bei besonderen Einsatzlagen und
- Zusammenarbeit mit den Lagezentren anderer Behörden und Einrichtungen
Mit Unterzeichnung des "Bonn-Abkommens" 1969 und des "Helsinki-Abkommens" 1974/78 wurde die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in Nord- und Ostsee realisiert. In der Bundesrepublik Deutschland wurde dieses Aufgabenfeld im Rahmen eines 1975 abgeschlossenen Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Küstenländern gemeinsam wahrgenommen und finanziert.
Die Zuständigkeit für die Schadstoffunfallbekämpfung wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2003 auf das Havariekommando (Externer Link) übertragen. Im Schadensfall stehen dem Havariekommando Mehrzweckfahrzeuge, Schadstoffbekämpfungsfahrzeuge sowie spezielle Einsatzgeräte wie z. B. Leichterungssysteme, Ölsperren, Abschöpfgeräte und Container mit Arbeitsgerät und Chemikalien zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für Rettung von Menschenleben auf See und im Küstenbereich (SAR Dienst) ist in der Bundesrepublik Deutschland auf die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) übertragen worden. Die Leitstelle des Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) (Externer Link) nimmt die Koordination in Seenotfällen wahr. Der SAR-Einsatzplan enthält alle Angaben und Informationen über den maritimen SAR-Dienst in den deutschen SAR-Bereichen in Nord- und Ostsee. Er bildet die Grundlage für den nationalen maritimen Such- und Rettungsdienst der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 23. November 2022