Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste
Das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste stellt einerseits die präventiven Maßnahmen dar, die getroffen werden,
- einen sicheren und leichten Schiffsverkehr sicherzustellen und somit auch
- die Umwelt vor Verschmutzungen zu schützen, und
- Gefahren rechtzeitig zu erkennen, um diese mit den geeigneten Mitteln zu begegnen und zu beseitigen,
andererseits wird auch für
- die Beseitigung von Störungen wie z. B. Unfällen und
- Minimierung der Schäden
Sorge getragen.
Maritime Verkehrssicherung
Nach Regel 12 "Verkehrssicherungsdienste", Kapitel V, SOLAS, werden die Vertragsregierungen verpflichtet, überall dort für die Einrichtung von Verkehrssicherungsdiensten zu sorgen, wo ihrer Auffassung nach die Verkehrsdichte oder das Gefahrenniveau solche Dienste rechtfertigen.
Zur Vermeidung von Schiffsunfällen ist eine den Verkehrsstrukturen und Sicherheitsbedürfnissen angepasste Verkehrswegeführung notwendig. Für die Ausgestaltung der Verkehrswege sind neben den hydrologischen, morphologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere die aus der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs resultierenden Anforderungen maßgebend. Um das Kollisionsrisiko und damit auch das Risiko von Schadstoffunfällen auf See deutlich herabzusetzen, wurden im Bereich der deutschen Nord- und Ostseeküste Verkehrstrennungsgebiete (VTG) (Interner Link) eingerichtet, die gegenläufige Verkehrsströme grundsätzlich und bestimmte Gefahrgüter transportierende Verkehre vom übrigen Verkehr räumlich voneinander trennen.
Als Navigationshilfen werden Schifffahrtszeichen für die auf den Seeschifffahrtsstraßen fehlenden natürlichen Marken zur gefahrlosen und sicheren Fahrt herangezogen. Hierbei dienen Lateralzeichen zur Bezeichnung der Fahrwassergrenzen, Kardinalzeichen zur Bezeichnung von Gefahrenstellen (Warnung vor Untiefen, Unterwasser-Hindernissen wie Wracks, Buhnen und sonstigen Schifffahrtshindernissen) sowie feste Schifffahrtszeichen, z. B. Leuchttürme.
Um einen sicheren und reibungslosen Verkehrsablauf auf den Seeschifffahrtsstraßen mit dem Ziel Menschenleben, Umwelt und Sachgüter vor schifffahrtsbedingten Gefahren zu retten, werden Verkehrsvorschriften (Interner Link) erlassen.
Der Transport bestimmter gefährlicher Güter wird im Hinblick auf die beförderte Menge, Lagerung und Bezeichnung mit schifffahrtspolizeilichen Meldepflichten überwacht. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) (Interner Link), Schifffahrtsordnung-Emsmündung (EmsSchO) (Interner Link) und die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) (Interner Link).
Auf bestimmten Revieren ist für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Einrichtung eines ständigen Seelotsdienstes (Interner Link) erforderlich.
Stand: 28. Oktober 2022