Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Richtlinie (PDF, intern) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen) vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)
Inkrafttreten: 01. Juli 2021
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2023
Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (PDF, intern) rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Hinweis zu den hier angebotenen Vordrucken:
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Fördervorhaben
1. Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit (Nummer 3.1 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen
(Nummer 3.1.2 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern dienen, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummer 3.1.3 der Richtlinie)
2. Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen (Nummer 3.2 der Richtlinie)
- Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden
(Nummer 3.2.1 der Richtlinie)
Muster Herstellererklärung Antrieb mit alternativen, regenerativen Kraftstoffen (PDF, intern)
- Gaslagerungs- und -Versorgungssysteme für emissionsärmere Gasmotoren
- Ausrüstung mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben
(Nummer 3.2.2 der Richtlinie)
Muster Herstellererklärung Motorklasse
IWP unter 130 kW (PDF, intern)
IWP 130 kW bis 300 kW (PDF, intern)
IWP ab 300 kW (PDF, intern)
NRE unter 56 kW (PDF, intern)
NRE oder gleichwertig 56 kW bis 560 kW (PDF, intern)
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für dieselelektrische Antriebe (DEA) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms
(11. Oktober 2013)
- Ausrüstung mit einer Brennstoffzellenanlage
(Nummer 3.2.3 der Richtlinie)
- Ausrüstung mit einem rein-elektrischen Antriebssystem
(Nummer 3.2.4 der Richtlinie)
- Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren
(Nummer 3.2.5 der Richtlinie)
Maßnahmen zur Schadstoffminderung
Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren, deren Einsatz zu Emissionsminderungen führt, insbesondere Katalysatoren, Kraftstoff-Wasser-Emulsionstechnologie, Partikelfilter und kombinierte Abgasminderungssysteme
Bereits geförderte Vorhaben:
Dieselpartikelfilter, KWE-Anlagen
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für Abgasnachbehandlungssysteme (ANS) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (11. Oktober 2013)
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVI für den Einsatz von Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE-Anlagen) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (Fassung 1/2017)
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) KWE-Anlage
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) Abgasnachbehandlungssystem (ANS)
Liste (PDF, intern) der bisher geförderten Maßnahmen zur Schadstoffminderung (ANS und KWE-Anlagen)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
(Nummer 3.2.6 der Richtlinie)
Insbesondere Maßnahmen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für dieselelektrische Antriebe (DEA) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms
(11. Oktober 2013)
Vordrucke zur Beantragung von Zuwendungen
Antrag (PDF, intern) Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen oder zur Optimierung für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummern 3.1.2 und 3.1.3 der Richtlinie)
Die Vordrucke zur Beantragung befinden sich derzeit in Überarbeitung und werden Ihnen spätestens mit Bekanntgabe des nächsten Förderaufrufs rechtzeitig in überarbeiteter Form wieder zur Verfügung stehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang jetzt schon einmal darauf hin, dass für Anträge innerhalb des Förderaufrufs die dann überarbeiteten Anträge zu verwenden sind.
Eine Förderung der Maßnahmen nach den Nummern 3.2.1 bis 3.2.4 der Förderrichtlinie außerhalb des Förderaufrufs ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Voraussetzungen der Nummer 6.5 der Förderrichtlinie (das im Binnenschiff eingebaute Antriebssystem ist nicht mehr betriebsbereit und die Ersatzinvestition betrieblich notwendig) selbstverständlich weiterhin möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (dez-s13@wsv.bund.de) und fordern den entsprechenden Vordruck bei uns an.
Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)
Verwendungsnachweise für bewilligte Zuwendungen ab 01. Juli 2021
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage
(Nummer 3.2.3 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden, diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben oder rein elektrischen Antrieben
(Nummern 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.4 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
(Nummern 3.2.5 und 3.2.6 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen oder Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Gütermotorschiffen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummern 3.1.2 und 3.1.3 der Richtlinie)
Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 20. November 2019 (BAnz AT 06.12.2019 B6)
Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen ab 22. April 2021
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für emissionsärmere Motoren und KWE-Anlagen
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für ein Gaslagerungs- und -versorgungssystem, Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minderung von Lärmemissionen
Begleitende Materialien / Informationen
Mustervordruck (PDF, intern) "Vollmacht"
Stand: 27. Januar 2023