Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Förderanträge zur Modernisierung von Binnenschiffen sind schriftlich im Original und unterschrieben einzureichen. Dazu sind zwingend die aktuellen Antragsvordrucke zu verwenden, die Ihnen unten zur Verfügung stehen.

Bei förderrechtlichen Fragen können Sie sich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (E-Mail-Adresse: dez-s13@wsv.bund.de) wenden.

Hinweise zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Bitte beachten!

Aufgrund der voraussichtlichen Kürzungen der Haushaltsmittel in den kommenden Jahren für das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen kann die Bewilligungsbehörde nur beschränkt Verpflichtungen für die Folgejahre eingehen. Dies hat zur Folge, dass derzeit eine Förderung von überjährigen und ausgabenintensiven Vorhaben nicht möglich ist.

Die Prüfung und Bewilligung solcher Vorhaben wie etwa dem Umbau eines Hinter- oder Vorschiffs zur Niedrigwasseroptimierung oder der Ausrüstung mit einer Brennstoffzellenanlage kann daher bis auf Weiteres nicht erfolgen. Sobald die erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen wieder zur Verfügung stehen, werden Sie an dieser Stelle umgehend informiert. Trotz der finanziellen Einschränkungen sind wir bemüht die mit den neuen Richtlinien eingeschlagene Förderpolitik weiter zu verfolgen.

Bitte beachten Sie: Gemäß Erlass (PDF, intern) des BMDV vom 06. Februar 2023 wurde die Zuwendung pro Vorhaben auf einen Höchstbetrag von 4,5 Mio. Euro begrenzt. Diese Regelung trat mit Veröffentlichung im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) am 07. Februar 2023 in Kraft und gilt auch weiterhin für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Weitere Informationen dazu finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (PDF, intern) rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen.

Generell gilt: Maßnahmen (auch als Bestandteil der beantragten Fördermaßnahme), die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.

Hinweis: Dateien im pdf-Format sollten vorzugsweise mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet werden. Bei der Nutzung eines anderen pdf-Programms kann es ggf. zu Problemen kommen (so werden bspw. nicht alle Zeilen zur Verfügung gestellt).

Förderquoten:

Informationen über die Fördermaßnahmen und die Förderquoten nach den neuen Richtlinien können Sie folgendem Überblick (Word-Dokument, intern) entnehmen.

Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen vom 09. Februar 2024

Anträge nach der neuen Richtlinie können derzeit noch nicht gestellt werden. Warten Sie hierzu bitte die Veröffentlichung des Antragsformulars ab, die in Kürze erfolgt.

Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße vom 02. November 2023

Vordrucke für die Beantragung von Zuwendungen für

Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 02. November 2023

Vordrucke für die Beantragung von Zuwendungen für

Vordrucke für den Verwendungsnachweis (Interner Link) für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)

Begleitende Materialien/ Informationen

Mustervordruck "Vollmacht" (PDF, intern)

Stand: 17. Juni 2024