Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Richtlinie (PDF, intern) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen) vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)
Inkrafttreten: 01. Juli 2021
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2023
Bei förderrechtlichen Fragen können Sie sich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (dez-s13@wsv.bund.de) wenden.
Bitte beachten Sie den neuen Erlass (PDF, intern) des BMDV vom 06. Februar 2023, nach dem die Zuwendung pro Vorhaben auf einen Höchstbetrag von 4,5 Mio. Euro begrenzt wurde. Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) am 07. Februar 2023 in Kraft, d. h. ab sofort und gilt auch für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Weitere Informationen dazu finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (PDF, intern) rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen.
Hinweis zu den hier angebotenen Vordrucken:
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Fördervorhaben
1. Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit (Nummer 3.1 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen
(Nummer 3.1.2 der Richtlinie)
- Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern dienen, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummer 3.1.3 der Richtlinie)
2. Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen (Nummer 3.2 der Richtlinie)
- Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden
(Nummer 3.2.1 der Richtlinie)
Muster Herstellererklärung Antrieb mit alternativen, regenerativen Kraftstoffen (PDF, intern)
- Gaslagerungs- und -Versorgungssysteme für emissionsärmere Gasmotoren
- Ausrüstung mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben
(Nummer 3.2.2 der Richtlinie)
Muster Herstellererklärung Motorklasse
IWP unter 130 kW (PDF, intern)
IWP 130 kW bis 300 kW (PDF, intern)
IWP ab 300 kW (PDF, intern)
NRE unter 56 kW (PDF, intern)
NRE oder gleichwertig 56 kW bis 560 kW (PDF, intern)
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für dieselelektrische Antriebe (DEA) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms
(11. Oktober 2013)
- Ausrüstung mit einer Brennstoffzellenanlage
(Nummer 3.2.3 der Richtlinie)
- Ausrüstung mit einem rein-elektrischen Antriebssystem
(Nummer 3.2.4 der Richtlinie)
- Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren
(Nummer 3.2.5 der Richtlinie)
Maßnahmen zur Schadstoffminderung
Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren, deren Einsatz zu Emissionsminderungen führt, insbesondere Katalysatoren, Kraftstoff-Wasser-Emulsionstechnologie, Partikelfilter und kombinierte Abgasminderungssysteme
Bereits geförderte Vorhaben:
Dieselpartikelfilter, KWE-Anlagen
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für Abgasnachbehandlungssysteme (ANS) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (11. Oktober 2013)
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVI für den Einsatz von Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE-Anlagen) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (Fassung 1/2017)
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) KWE-Anlage
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) Abgasnachbehandlungssystem (ANS)
Liste (PDF, intern) der bisher geförderten Maßnahmen zur Schadstoffminderung (ANS und KWE-Anlagen)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
(Nummer 3.2.6 der Richtlinie)
Insbesondere Maßnahmen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für dieselelektrische Antriebe (DEA) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms
(11. Oktober 2013)
Vordrucke zur Beantragung von Zuwendungen
Antrag (PDF, intern) Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen
(Nummern 3.1.2 und 3.1.3 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Gütermotorschiffen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummer 3.1.3 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden
(Nummer 3.2.1 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Ausrüstung mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben
(Nummer 3.2.2 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Ausrüstung mit einer Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs
(Nummer 3.2.3 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Ausrüstung mit rein elektrischen Antriebssystemen
(Nummer 3.2.4 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen
(Nummer 3.2.5 der Richtlinie)
Antrag (PDF, intern) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
(Nummer 3.2.6 der Richtlinie)
Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)
Verwendungsnachweise für bewilligte Zuwendungen ab 01. Juli 2021
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung
(Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage
(Nummer 3.2.3 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden, diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben oder rein elektrischen Antrieben
(Nummern 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.4 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für die Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
(Nummern 3.2.5 und 3.2.6 der Richtlinie)
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen oder Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Gütermotorschiffen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
(Nummern 3.1.2 und 3.1.3 der Richtlinie)
Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 20. November 2019 (BAnz AT 06.12.2019 B6)
Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen ab 22. April 2021
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für emissionsärmere Motoren und KWE-Anlagen
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für ein Gaslagerungs- und -versorgungssystem, Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minderung von Lärmemissionen
Begleitende Materialien / Informationen
Mustervordruck (PDF, intern) "Vollmacht"
Stand: 03. Mai 2023