Vordrucke für den Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen nach der Förderrichtlinie vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 01.07.2021 B5)
Richtlinie (PDF, intern) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 24. Juni 2021
Inkrafttreten: 01. Juli 2021
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2023
Vordrucke für den Nachweis ausgezahlter Zuwendungen:
Nachweis nach Nummer 3.1.1 (PDF, intern) - Maßnahmen nach Digitalisierung und Automatisierung
Nachweis nach Nummer 3.2.3 (PDF, intern) - Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage
Nachweis nach Nummern 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.4 (PDF, intern) - Ausrüstung mit Motoren, die mit alternaviven, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden, diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben oder rein elektrischen Antrieben
Nachweis nach Nummern 3.2.5 und 3.2.6 (PDF, intern) - Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen an bestehenden Motoren oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Stand: 15. Juli 2024