Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Befähigungsnachweise zur Beförderung gefährlicher Güter (ADN)

Bei der Beförderung gefährlicher Güter ist die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) (Interner Link) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (Interner Link) zu beachten, die besondere Vorschriften für die sogenannten Sachkundigen enthalten.

An Bord von Schiffen, die gefährliche Güter im Sinne des ADN (Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation) befördern, muss ein Sachkundiger anwesend sein (Mitglied der Schiffsbesatzung), der im Besitz einer Bescheinigung ist, die von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass er an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden hat, die bei der Beförderung gefährlicher Güter in Schiffen zu erfüllen sind. Die ADN-Bescheinigungen werden nach Ablegung einer Prüfung erteilt für Trockengüterschiffe, Tankschiffe sowie für die Beförderung von Gasen und Chemikalien.

Den Antrag für die Abnahme der Prüfung zum Erwerb dieser ADN-Sachkundebescheinigung (PDF, intern) und die Verlängerung (Word-Dokument, intern) der genannten Bescheinigung senden Sie bitte ausgefüllt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Hinweis:
Am Standort Magdeburg finden die Prüfungen für ADN-Basis ab dem 17. Februar 2023 in digitaler Form am PC statt. Inhaltlich und von ihrer Art ändern sich die Prüfungen nicht.

Stand: 22. Januar 2024