Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen

Ein Schiffsführer, der Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der BinSchUO (Interner Link) befahren möchte, benötigt zusätzlich zu seinem Schiffsführerzeugnis eine sogenannte besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Sie können dieses PDF-Dokument elektronisch ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Wenn Sie die besondere Berechtigung für eine Risikostrecke erwerben möchten, dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
  • Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin
  • Passbild (nur, wenn Sie noch kein neues Unions- oder Rheinpatent besitzen)

Auch hier genügen zunächst Kopien bzw. Scans von allen erforderlichen Dokumenten. Zur Überprüfung Ihrer Streckenfahrten bringen Sie bitte in jedem Fall zusätzlich Ihr Schifferdienstbuch zum Prüfungstermin mit.

Gegenstand der behördlichen Befähigungsprüfung für maritime Wasserstraßen sind die Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anlage 16 zur BinSchPersV (Interner Link). Die Prüfung wird mündlich abgenommen.

Stand: 15. August 2025