Besondere Berechtigung für Radar
Ein Schiffsführer, der unter Verwendung des Radars fahren möchte, benötigt zusätzlich zu seinem Schiffsführerzeugnis eine sogenannte Berechtigung für Radar.
Gegenstand der Prüfung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne der Anlage 13 zur Binnenschiffspersonalverordnung (Interner Link). Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die theoretische Prüfung wird als Multiple-Choice-Prüfung absolviert. Für die Bearbeitung stehen Ihnen 60 Minuten zur Verfügung.
Die praktische Prüfung wird mit den ersten Prüfungen im Februar 2026 als Simulationsprüfung am Flachwassserfahrsimulator SANDRA II abgenommen.
In der Regel werden beide Teile am gleichen Tag in den Räumlichkeiten des Schifferberufskollegs in Duisburg geprüft. Sollte lediglich der theoretische Teil noch wiederholt werden müssen, kann dies auch an den anderen Prüfungsstandorten erfolgen. Die Prüfungsstandorte können den Kontaktdaten (PDF, intern) entnommen werden.
Bitte beachten:
Dies bedeutet, dass ab 2026 die praktische Prüfung nicht mehr auf einem Schiff in Lauenburg oder in Duisburg abgenommen wird.
Ablauf der praktischen Prüfung am Simulator
Nach einer Einweisung in den Steuerstand des Simulators wird in einem erstem Prüfungsteil die Inbetriebnahme und die Einstellung des Radargeräts geprüft. Die Einstellung kann im nachfolgenden Prüfungsverlauf jederzeit geändert werden.
Erst im Anschluss erhalten Sie 30 Minuten Zeit, sich einzufahren und insbesondere mit dem Prüfungsschiff und der Strecke bei guter Sicht vertraut zu machen. Die Einfahrzeit wird, anders als die Inbetriebnahme und die Vornahme der Einstellungen, nicht bewertet.
Daraufhin folgt der eigentliche zweite Prüfungsteil der praktischen Prüfung, in dem Sie ein Prüfungsszenario unter Radar durchfahren. Sie sind dabei alleine im Fahrstand und selbst für Geschwindigkeit und Kurs des Schiffes verantwortlich. Die Dauer des Prüfungsszenarios beträgt ca. 45 Minuten.
Weitere Informationen zu Ihrer Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Bei dem Prüfungsschiff handelt es sich um ein 32,7 Meter langes Fahrgastschiff. Die Spezifikationen dieses Schiffes (PDF, intern) haben wir für Sie zusammengefasst.
In der Prüfung müssen Sie einer dreiköpfligen Prüfungskommission zeigen, dass er die Führung eines Binnenschiffes unter Radar beherrscht. Hierzu müssen Sie das Prüfungsschiff auf einer fiktiven Strecke bei unsichtigem Wetter steuern. Für die Fahrt sind die Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Interner Link) anzuwenden.
In der Prüfung steht eine ECDIS-Karte der Prüfungsstrecke sowie eine Papierkarte zur Verfügung. Geografische Bezeichnungen, z. B. der (fiktiven) Ortslagen müssen nicht auswendig beherrscht werden.
Für die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar müssen Sie zwar nicht Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein. In der Prüfung wird allerdings die Durchführung von Funkabsprachen mit anderen Fahrzeugen erwartet. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Funkgespräche gemäß den rechtlichen Vorgaben, also insbesondere gemäß den Vorgaben des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk durchzuführen sind. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Vorgaben, z. B. die Sprechfunktafel (PDF, extern).
Der Fahrstand ist mit einem Radar der Marke Alphatron und der Modellbezeichnung JMR-611 ausgestattet. Sollten Sie sich in Vorbereitung auf die praktische Prüfung schon mit dem Radargerät, insbesondere der Bedienung vertraut machen wollen, können Sie das anhand der Gebrauchsanweisung (PDF, intern). In der Prüfung steht Ihnen eine Kursanweisung zur Verfügung.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den unten aufgeführten weiteren Unterlagen elektronisch per Mail an gdws@wsv.bund.de oder postalisch an:
Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt
z. Hd. Lydia Weimann
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Identitätsnachweis (Kopie/Scan desReisepasses/Personalausweis mit Vorder- und Rückseite),
- Schiffsführerzeugnis (Kopie/Scan)
- Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin oder
- einen amtlichen Berechtigungsschein oder
- einen Sportbootführerschein,
- wenn kürzlich kein Unions-/ Rheinpatent durch die GDWS ausgestellt wurde, ein Passbild (im Original oder als Scan mit ausreichender Bildauflösung),
- Sofern vorhanden Sprechfunkzeugnis (Kopie/Scan).
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. Insbesondere behalten wir uns vor, die Terminvergabe von der Vollständigkeit abhängig zu machen. Die Originaldokumente können bei Bedarf nachgefordert werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag unter Prüfungstermin lediglich einen Monat und ein Jahr ein.
Aktuell können, aufgrund eines sehr hohen Prüfungsaufkommens, nicht immer zeitnah Termine vergeben werden. Wir gehen davon aus, dass der von Ihnen im Antrag benannte Wunschtermin der für Sie frühest mögliche Termin ist und sind bemüht, diesen zu berücksichtigen oder Ihnen einen Alternativtermin zu benennen.
Hinweis:
Der Besuch eines Lehrgangs im Vorfeld der Prüfung ist nicht verpflichtend.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren regelt die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (WSBGebV). Maßgeblich sind hierbei die Nummern 1051 bis 1053 im Abschnitt 2 der Anlage zu § 2 Absatz 1 WSBGebV.
Für Fragen zu den Prüfungen kontaktieren Sie uns gern unter gdws@wsv.bund.de.
Stand: 18. Februar 2026


