Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Besondere Berechtigung für Radar

Ein Schiffsführer, der unter Verwendung des Radars fahren möchte, benötigt zusätzlich zu seinem Schiffsführerzeugnis eine sogenannte Berechtigung für Radar.

Gegenstand der Prüfung sind die Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anlage 13 zur Binnenschiffspersonalverordnung (Interner Link). Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die theoretische Prüfung wird als Multiple-Choice-Prüfung absolviert. Die praktische Prüfung wird derzeit auf einem Schiff in Lauenburg oder in Duisburg abgenommen.

Bitte beachten:
Ab 2026 wird die praktische Prüfung als Simulatorprüfung am Flachwasserfahrsimulator SANDRA II im Schifferberufskolleg RHEIN in Duisburg abgelegt.

Vorabinformationen zur praktischen Prüfung am Simulator voraussichtlich ab dem 01. Januar 2026

Nach einer Einweisung in den Steuerstand des Simulators haben Sie 30 Minuten Zeit, sich mit dem Prüfungsschiff sowie dessen Fahrverhalten vertraut zu machen. Hierzu können Sie alle Funktionen des Schiffes und insbesondere des Antriebes testen. Dieser Teil zählt nicht zur Prüfungsleistung.

Bei dem Prüfungsschiff handelt es sich um ein 32,7 Meter langes Fahrgastschiff. Die Spezifikationen dieses Schiffes (PDF, intern) haben wir für Sie zusammengefasst.

In der Prüfung muss der Prüfling einer dreiköpfligen Prüfungskommission zeigen, dass er die Führung eines Binnenschiffes unter Radar beherrscht. Hierzu muss er das Prüfungsschiff auf einer fiktiven Strecke bei unsichtigem Wetter steuern. Für die Fahrt sind die Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Interner Link) anzuwenden.

In der Prüfung steht eine ECDIS-Karte der Prüfungsstrecke sowie eine Papierkarte zur Verfügung. Geografische Bezeichnungen, z. B. der (fiktiven) Ortslagen müssen nicht auswendig beherrscht werden.

Für die Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar müssen Sie zwar nicht Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses sein. In der Prüfung wird insbesondere auch die Durchführung von Funkabsprachen mit anderen Fahrzeugen erwartet. In dem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Funkgespräche gemäß den rechtlichen Vorgaben, also insbesondere gemäß den Vorgaben des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk durchzuführen sind. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Vorgaben, z. B. die Sprechfunktafel (PDF, extern).

Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung

Hinweis:
Es sind nur noch wenige Prüfungstermine für 2025 in Duisburg verfügbar. Die Prüfungstermine in Lauenburg sind bereits alle vergeben. Sollten Sie die praktische Prüfung noch auf dem Schiff absolvieren wollen, wenden Sie sich bitte zeitnah an Martin Rogsch (martin.rogsch@wsv.bund.de).

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Wiederholungsprüfungen dann ggf. auf dem Simulator stattfinden, selbst wenn Sie die Prüfung zuvor auf dem Schiff abgelegt haben.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Sie können dieses PDF-Dokument elektronisch ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Wenn Sie die besondere Berechtigung Radar erwerben möchten, dann fügen Sie dem Antrag bitte in jedem Fall folgende Unterlagen bei:

  • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
  • ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin oder
  • einen amtlichen Berechtigungsschein oder
  • einen Sportbootführerschein
  • Passbild (nur, wenn Sie noch kein neues Unions- oder Rheinpatent besitzen)

Es genügen zunächst Kopien bzw. Scans aller erforderlichen Dokumente. Die Originaldokumente werden bei Bedarf nachgefordert.

Anträge auf Prüfung der besonderen Berechtigung für Radar in Duisburg werden am Standort Bonn bearbeitet. Bitte wenden Sie sich für Fragen an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Rogsch (martin.rogsch@wsv.bund.de).

Stand: 15. August 2025