Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Besondere Berechtigung für das Befahren von Risikostrecken

Wenn Wasserstraßen befahren werden, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken (Risikostrecken) ausgewiesen werden, bedarf es zusätzlich zu dem Schiffsführerzeugnis eine sogenannte besondere Berechtigung für Risikostrecken. In Deutschland betrifft dies folgende Streckenabschnitte:

  • Donau
    von km 2 249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2 322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing)

  • Rhein
    von km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf) bis km 425,00 (Mannheim) sowie von km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel) bis km 592,00 (Koblenz, Moselmündung)

Damit wird der Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) vom 05. Dezember 2024, den Großteil der Risikostrecken auf dem Rhein abzuschaffen, umgesetzt. Die Änderungen treten am 13. August 2025 in Kraft.

Für die Ahndung der Fälle, in denen jemand bis zur Inkraftsetzung am 13. August 2025 auf den entfallenden Risikostrecken ohne die bis zu diesem Zeitpunkt erforderliche besondere Berechtigung für Risikostrecken angetroffen wurde, gilt der Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 06. Dezember 2024 (PDF, intern).

  • Elbe
    von km 3,40 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,50 (Oortkaten) (Obere Grenze des Hamburger Hafens) mit Ausnahme der Fahrt zwischen dem Rothenseer Verbindungskanal (Elbe-km 332,75) und der Zufahrt zum Industriehafen Magdeburg (Elbe-km 333,65) sowie der Hohnstorfer Brücke (Elbe-km 568,90) und dem Elbe-km 573,50

Hinweis:
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) beabsichtigt weiterhin auf Vorschlag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) auch eine Teil-Abschaffung der Risikostrecke auf der Elbe.

Auf der Elbe bleiben dann folgende Abschnitte weiterhin als Risikostrecke ausgewiesen:

  • Dresdner Stadtbereich: Elbe-km 29,74 (Anlegestelle Fahrgastschifffahrt) bis km 60,80 (Alberthafen)
  • Magdeburger Stromstrecke von Elbe-km 324,50 bis km 327,20
  • Die Fahrrinnentiefenstrecke "Strecke 9" von Elbe-km 502,25 (Mündung der alten Löcknitz) bis km 568,90 (Hohnstorfer Brücke)

Dazu wird das Bundesministerium für Verkehr (BMV) im kommenden Jahr ein Verfahren zur Änderung der BinSchPersV durchführen.

  • Weser
    von km 0,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden)

Streckenkundepflichtige Strecken im EU-Ausland finden Sie auf der (englischsprachigen) Internetseite der Europäischen Kommission (Externer Link).

Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für das Befahren von Risikostrecken

Ab dem 01. März 2025 werden die Prüfungen für den Rhein für die verbleibenden Streckenabschnitte Oberrhein und Mittelrhein als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommen.

Die schriftliche oder elektronische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat. Zu jeder Frage gibt es 4 mögliche Antworten, von denen jeweils nur eine Antwort richtig ist. Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach der Länge des zu prüfenden Streckenabschnitts. Es werden mindestens 20 Fragen gestellt. Für die Prüfung wird ein Zeitraum von einer Minute pro Frage plus 5 Minuten angesetzt (Beispiel: für einen Abschnitt mit 50 Fragen beträgt die Prüfungszeit 55 Minuten).

Der Prüfling kann weiterhin den Streckenabschnitt im Antrag auf Zulassung zur Prüfung frei wählen.

Die Prüfungen zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein wird an folgenden Prüfungsorten abgenommen:

  • Bonn, Würzburg und Kiel

Beispielhafte Fragestellungen (PDF, intern) für die Streckenkunde-Prüfung Rhein im Antwort-Wahl-Verfahren, die Ihnen einen Eindruck von der Art der Fragen (allerdings ohne die vier in der Prüfung vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) vermitteln sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Für die Streckenabschnitte des Rheins, die ab dem 13. August 2025 nicht mehr als Risikostrecken ausgewiesen sind, werden keine Prüfungen mehr angeboten.

Die Prüfungen für die Donau, für die Oberweser und für die Elbe werden weiterhin als mündliche Prüfung abgenommen. Sie wird an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:

  • Elbe: Kiel und Magdeburg
  • Donau: Würzburg
  • Oberweser: Minden

In der mündlichen Prüfung für die Risikostrecke Elbe, Donau und Oberweser (nicht für den Rhein) werden Ihnen Karten gezeigt, in denen wichtige Punkte markiert sind. Auf jeder Karte ist mindestens eine Kilometerangabe erkennbar. Bei den Nummern der wichtigen Punkte handelt es sich dagegen nicht um Kilometerangaben. Sie dienen nur der systematischen Nummerierung.

Beispielhaft sind auf dieser Karte (PDF, intern) die wichtigen Punkte 33.6 bis 33.10 beschrieben. In der Prüfung müssen alle wichtigen Punkte des Streckenabschnitts benannt und beschrieben werden können. Es ist wichtig zu wissen, was sich jeweils hinter dem Punkt verbirgt, welche besonderen Verkehrsregelungen dort eventuell existieren und was dort bei der Fahrt zu beachten ist.

Um die Prüfung zu einer besonderen Berechtigung ablegen zu können, muss zwingend die Theorieprüfung sowie der Prüfungsteil Reiseplanung bestanden sein. Nicht zwingend erforderlich ist, dass auch der Prüfungsteil Reisedurchführung bestanden worden ist. Natürlich kann von der besonderen Berechtigung aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die komplette Prüfung zum Unionspatent bestanden wurde und das Patent ausgestellt worden ist.

Die geforderten Kompetenzen für die einzelnen Streckenabschnitte können Sie dem Dokument Inhalte Streckenkundeprüfung (PDF, intern) entnehmen.

Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für das Befahren ausländischer Risikostrecken

Derzeit können in Deutschland, neben den deutschen Risikostrecken, für folgende ausländische Risikostrecken Prüfungen abgenommen werden:

Österreich

Donau-km 1 880 bis Donau-km 1 920
Donau-km 2 001 bis Donau-km 2 036
Donau-km 2 074 bis Donau-km 2 081 

Um die Prüfung für diese Risikostrecken in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre, davon mindestens jeweils drei Fahrten innerhalb der letzten drei Jahre, erbringen. 

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abgenommen. Für jeden Streckenabschnitt müssen Sie von neun gestellten Fragen mindestens sechs richtig beantworten. Die Prüfung kann nur für einen ganzen Streckenabschnitt abgelegt werden; es ist nicht möglich, die Prüfung nur für einzelne Kilometer eines Abschnittes abzulegen.

Ungarn

Donau-km 1 433 bis Donau-km 1 708 

Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.

Slowakisch-ungarischer Grenzabschnitt

Donau-km 1 708 bis Donau-km 1 811

Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.

Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.

Antrag auf Zulasung zur Prüfung für den Erwerb der besonderen Berechtigung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung für eine besondere Berechtigung (PDF, intern) steht hier zur Verfügung. Bitte übersenden Sie den ausgefüllten Antrag an den von Ihnen angegebenen Prüfungsstandort des Erstwunsches. Sie können dieses PDF-Dokument elektronisch ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an den Prüfungsstandort übersenden. Die entsprechenden Kontaktdaten (PDF, intern) finden Sie hier. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag natürlich auch ausdrucken, ausfüllen und postalisch übersenden.

Wenn Sie die besondere Berechtigung für eine Risikostrecke erwerben möchten, dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
  • ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer oder Schiffsführerin oder
  • einen amtlichen Berechtigungsschein
  • Nachweis über die erforderlichen Streckenfahrten (Kopie/Scan des Schifferdientsbuches)
  • Passbild (nur, wenn Sie noch kein neues Unions- oder Rheinpatent besitzen)

Es genügen zunächst Kopien bzw. Scans von allen erforderlichen Dokumenten. Zur Überprüfung Ihrer Streckenfahrten bringen Sie bitte in jedem Fall zusätzlich Ihr Schifferdienstbuch zum Prüfungstermin mit.

Die Prüfungstermine (Interner Link) finden Sie hier.

Stand: 15. August 2025