Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. "Planen von Reisen",

  2. "Durchführen von Reisen" sowie

  3. "Wirtschafts- und Sozialkunde".

Stand: 01. August 2022