Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Prüfungsteil Reiseplanung

Dieser Prüfungsteil wird an demselben Tag wie die theoretische Prüfung in Gestalt einer mündlichen Prüfung vor einer dreiköpfigen Prüfungskommission abgelegt. Die Aufgabe des Prüflings wird es sein, für ein vorgegebenes Fahrzeug mit einer vorgegebenen Ladung einen ca. zwei Tage dauernden, konkret benannten Reiseabschnitt zu planen. Hierzu sollen Aspekte zur Fahrtroute und Navigation, zur Ladung, zur Besatzung, zum Treibstoff, zu den erforderlichen Dokumenten, zur erforderlichen Ausrüstung an Bord sowie zur Arbeitssicherheit an Bord betrachtet werden.

Hier finden Sie eine beispielhafte Aufgabenstellung für den Prüfungsteil "Reiseplanung" (PDF, intern).

Vor der Prüfung erhalten Sie Ihre Aufgabenstellung und anschließend 60 Minuten Vorbereitungszeit. In dieser Zeit haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, zum Internetportal ELWIS sowie zu einer Wasserstraßenkarte.

Bitte achten Sie darauf, sich in den 60 Minuten Vorbereitungszeit zumindest kurz mit jedem der einzelnen Fragenkomplexe zu befassen.

Das Prüfungsgespräch schließt sich unmittelbar an die Vorbereitungszeit an und wird ca. 60 bis 90 Minuten dauern.

Für die Bewertung des Prüfungsgespräches kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:

Bei der Planung der Fahrtroute kommt es nicht auf die kilometergenaue Beschreibung der Strecke an; es handelt sich bei der Reiseplanung nicht um eine Streckenkunde-Prüfung. Sie sollten vielmehr den Streckenverlauf beschreiben, z. B. welche Wasserstraße befahren Sie? Welche Schleusen nutzen Sie?

Wichtiger als die Nennung kommagenauer Ergebnisse ist die Darstellung der Überlegungen und Erwägungen, die ein Schiffsführer zur Beantwortung der Fragen anstellen muss. Beispiel zur Berechnung der maximalen Beladung des Prüfungsschiffes: Statt der präzisen Nennung einer möglichen Gesamtzahl an Tonnen kommt es der Prüfungskommission vielmehr darauf an, dass die Überlegungen und möglichen Berechnungen erläutert werden können.

Erwartet wird zudem, dass die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel genutzt und ausgewertet werden können. Beispielsweise muss der Prüfling in der Lage sein, die Vorschriften dahingehend auszuwerten, mit welchen Fahrzeugabmessungen die gewählte Route befahren werden kann.

Insgesamt ist für die Bewertung der Prüfungsleistung das Wissen darüber wichtig, wie und wo man an die erforderlichen Informationen für die Planung einer Reise kommt.

Stand: 22. September 2022