Antrag auf Umtausch bzw. Verlängerung
Wenn Sie Inhaber eines bis zum 17. Januar 2022 ausgestellten Schiffsführerzeugnisses sind, dann können Sie das Zeugnis mit diesem Antrag (PDF, intern) in ein neues Zeugnis nach der BinSchPersV umtauschen. Diesen Antrag verwenden Sie bitte auch, wenn Ihr vor dem 17. Januar 2022 ausgestelltes Schiffsführerzeugnis demnächst abläuft.
Ein Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV muss dem Antrag nur beigefügt werden, wenn Sie Ihr 60. Lebensjahr bereits vollendet haben oder es in naher Zukunft vollenden werden. Das Ablaufdatum des neuen Zeugnisses wird ab dem Tag der ärztlichen Untersuchung berechnet, wenn Sie sich erst nach Ablauf des alten Zeugnisses untersuchen haben lassen. Wenn Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres bisherigen Zeugnisses ärztlich untersuchen lassen, wird das neue Ablaufdatum ab dem bisherigen Ablaufdatum berechnet.
WICHTIGER HINWEIS zur Bearbeitungsdauer
Bitte planen Sie für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Umtausch bzw. Verlängerung bis zu drei Monate ein. Ihr Antrag muss daher mit allen erforderlichen Unterlagen drei Monate vor dem Ablaufdatum des aktuellen Zeugnisses bei uns eingegangen sein. Nur dann ist eine rechtzeitige Ausstellung des neuen Zeugnisses möglich.
Selbstverständlich werden wir uns weiterhin bemühen, die Bearbeitungszeit kürzer zu halten.
Bitte beachten Sie, dass es der Verantwortung des Zeugnisinhabers obliegt, jederzeit im Besitz eines gültigen Schiffsführerzeugnisses zu sein! Es gibt keine 3-monatige Karenzzeit mehr. Ist das Ablaufdatum des Zeugnisses erreicht, ohne dass Sie im Besitz eines neuen Zeugnisses sind, dürfen Sie ein Schiff nicht mehr führen.
Stand: 15. August 2025